Naja, wenn man sich darauf beruft, kann man die Auflage bekommen, ein Fahrtenbuch zu führen...
Ob das die 20,-€ wert sind?
;)
Gruß, Diddi
Das mit dem Fahrtenbuch glaub ich nicht...
das ist immer nur je Verwaltungsbezirk. Für Ersttäter gibt es nie ein Fahrtenbuch. Du musst mehr als einmal in der gleichen Gegend auffallen... DANN gibt es EVENTUELL ein Fahrtenbuch