Servus beinander!
Die Sache klärt sich ja offensichtlich.
Dennoch mal was rechtliches, wenn´s wirklich mal "Beschiss" gibt. Kommt vor allem in der "Bucht" massenhaft vor!
Vom Ausland aus wird´s schwierig. Die Engländer z.B. fangen unter 5000 Euronen Schaden erst gar nicht zu ermitteln an. Zwischen Österreich und Deutschland existiert allerdings ein sog. Rechtshilfeabkommen.
Falls man eine Anschrift desjenigen hat:
per Einschreiben mit Rückschein zur Lieferung bzw. Bezahlung innerhalb einer festgesetzten Frist (2 Wochen) auffordern. Keine Reaktion - Betrug tatbestandsrechtl. erfüllt - Anzeige! Alles andere (tel., E-Mail) zählt nicht, weil sich der andere immer rausreden kann.
Falls man keine Anschrift hat:
Anzeige alsbald wie möglich. Über den Provider des Servers/Forumsnamen/Registrierung/Email-Adresse/Bankdaten kriegt die Polizei normalerweise den Standort-PC/Anschrift raus. Allerdings werden die Daten je nach Provider nicht lange vorgehalten! Täter- vor Opferschutz
Das strafrechtl. ist das eine, ob man sein Geld oder Ware erhält, die andere Frage. Das ist zivilrechtl. Forderung. Mein Schwager ist mal in der Bucht betrogen worden (Hi-Fi-Verstärker nicht geliefert). Täter wurde verurteilt - Schwager sah von den 621 Euronen nichts mehr!

Und: Immer ALLES an Postbelegen, Schriftverkehr, E-Mails usw. aufheben u. sichern!!!
Schönen Gruß
Harry