rollator hätte, sogar einen mit mini cooper emblem, aber ist unverkäuflich, brauch isch ja selber (bin selbes bj. wie mini, übrigens mE der beste jahrgang des letzten jahrhunderts :)))
neuer versuch, neues glück
auszug aus einem BGH Urteil vom 17.07.2003
Durch das Setzen eines Hyperlinks auf eine vom Berechtigten öffentlich zugänglich gemachte Webseite mit einem urheberrechtlich geschützten Werk, wird in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes nicht eingegriffen.
ist aus http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20030274
die moralischen aspekte, wie "mini neuling" verlinkt zu "altem hasen", sind doch eher von der lockeren seite zu sehen, die alten hasen bleiben im gespräch, die jungen tun was,
und lass dir keine grauen haare wachsen, wegen ordentlichen zitaten und verlinkungen im rahmen (ohne beleidigungen) ist noch keiner ins gefängnis gewandert.
bei werbung und bei markennamen müsstest natürlich um erlaubnis fragen.
lG stefan