Beiträge von austin mini
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Die Abmessungen der Räder sind 5x10 und hier ist ein Bild (die Reifen gehören NICHT dazu).
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An die Schubkarrenreifenfraktion,speziell Yokohama 008.
Welchen Reifendruck benutzt ihr?
Variiert der Druck stark bei warmem Reifen?
Wenn ich bei 2,0 kalt beginne hab ich nach einer halben Stunde bei warmen Reifen 2,3.....
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Sind immer noch zu verkaufen.:)
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Mit Metallventilen hat sich das Druckproblem erledigt. Bei den Cosmic-Rädern sind die "Löcher" für die Ventile so ungünstig gebohrt, dass normale Gummiventile nicht richtig funktionieren.
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Zitat von sfxellen
Mensch - das gilt doch 5 Tage...
Wann hatten wir das letzte Mal 5 Tage Sonne am Stück?5 Tage Sonne kannste hier für 109€ kaufen::D
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Zitat von baumschubser
mal was anderes, ich hätte gerne mehrere Kennzeichen für ein Auto, dann kann ich wenigstens inkognito durch die Gegend fahren und bei der Rennleitung sorgt das bestimmt auch für Verwirrung.
Wenn sich genug Leute finden, die genauso besch...also, die das mitmachen, hat die Versicherung doch bestimmt nix dagegen, oder?:D
Genial! Das Auto aber natürlich in Flipflop-Lack,damit das auch aus unterschiedlichen Perspektiven unterschiedliche Farben hat.
Und als Fahrer wäre der hier ideal::D
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........ Kurzzeitkennzeichen nach § 28 StVZO
Liebes Lisschen,
bei der Benutzung von Kurzzeitkennzeichen sind folgende Einzelheiten zu beachten:Das Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein.
Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA, GTÜ), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs) und Überführungsfahrten (z.B. beim Kauf eines stillgelegten Fahrzeuges außerhalb von Stadt und Kreis Aachen) verwendet werden.
Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (höchstens fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt.
Die Gültigkeitsdauer ist auf dem roten Fahrzeugschein vermerkt. Der Fahrzeugschein ist, wenn nicht vom Straßenverkehrsamt geschehen, vor Antritt der Fahrt in deutlicher Schrift auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Fahrzeugschein ist bei allen Fahrten mitzuführen.
Die Kurzzeitkennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Etwa vorhandene andere Kennzeichen sind abzudecken.
Die zugeteilten Kurzzeitkennzeichen und der ausgegebene Kfz.-Schein müssen nicht zurückgegeben werden.
Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:Versicherungsbestätigung gem. § 29 a StVZO (für Kurzzeitkennzeichen)
Ausweis des Antragstellers bzw. bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, oder
Pass mit Meldebestätigung
Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten
Bei einer späteren regulären Zulassung des Fahrzeuges benötigen Sie eine weitere Versicherungsbestätigung gem. § 29 a StVZO.Die Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen ist steuerfrei. Die Gebühren bei den Kfz-Zulassungsstelle betragen z.Z.10,50 € . Die Kosten für die Schilder trägt der Antragsteller. Diese können im Haus sofort erworben werden.
Da haste dein Schönwetterkennzeichen - toll,was?:D
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Zitat von Madblack
Aufgrund der Registersatzung wird auch ein 24 Stundentelefonat an den o.g. Tatsachen nichts ändern KÖNNEN!Sehr schön!
Noch ein Gartenzwergverein - mit einem dicken kommerziellen Gartenzwerg.*******************************************************
Letztlich ist interessant, was aus den vielen Internetseiten wird, die mit miniXXXX beginnen - und da ist das Garzenzwergregister ja wohl auch von betroffen, oder?
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Schick mal deine Mailadresse - ich glaub ich weiß fast alles über den Mini Special und hab noch eine halbe Garage voll mit Teilen.
Digitale Bilder hab ich auch reichlich.
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Ich äußere jetzt mal was ganz bitteres:
Die Diskussion und der Sachverhalt ist 1:1 austauschbar mit einer deutschen Kleingartenvereinsidylle oder dem Internationalen Kanninchenzüchterkongress!;)
Da wo Deutsche sind,ist auch der Verein und der Präsi und der Kassenwart der Gartenzwerg nicht fern. Wie peinlich!
Für mich persönlich ein guter Grund weiterhin den internationalen Gartenzwergtreffen fernzubleiben - wie schon seit 20 Jahren. (Ich müsste schließlich mit meinem deutschen Kennzeichen hinfahren und würde mich schon im vorhinein schämen:D ).
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Das ist jetzt erstmal so geschaltet und wir dann nach und nach aktualisiert. Die Links funktionieren teilweise nicht - die Gallerien sind in Arbeit.
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Ich hab sowas bei unseren Alltagsautos und anderen in der Nachbarschaft - so langsam werd ich paranoid deswegen,weil ich nicht weiß, wie man so jemanden kriegen soll............
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Zitat von Tom The Cat
Genau, Tiger, Panther, Maus, Leopard, Marder, Iltis...
Das mit dem Tiger, war das nicht der Messerschmitt Kabinenroller mit vier Raedern, der dann unter "TG 500" lief?
Jepp!
Hier ist Lesestoff zum Thema:
http://www.bettinger.de/datenbank/domains_ge.html -
Zitat von Tom The Cat
Was ich bei der ganzen Sache nicht verstehe, ist, wie man sich ein Wort wie "Mini" überhaupt schützen lassen kann. Ich bin zwar kein Neusprachler, hatte also kein Latein in der Schule, aber nach meinem Wissensstand bedeutet "mini" die kleinstmögliche Steigerungsstufe einer Sache im Gegensatz zu "maxi", der entsprechend größtmöglichen Steigerungsstufe.
Das bedeutet, daß diese Wörter bereits seit tausenden von Jahren im allgemeinen Sprachgebrauch vorhanden sind. Wie will irgendjemand da Rechte an der Verwendung dieser Wörter geltend machen?
Meinetwegen soll jemand, der als erster auf die Idee kam, für sein Produkt einen Namen oder ein bestimmtes Wort zu verwenden, dafür das exklusive Recht bekommen. Siehe z.B. Uhu (Klebstoff; eigentlich ein Vogel), Maggi (Küchenwürze; benannt nach dem Familiennamen des Erfinders), oder, um bei Autos zu bleiben, Mustang (Ford; eigentlich ein Wildpferd), Viper (Dodge; eigentlich eine Schlange), Käfer (VW; eigentlich ein zoologischer Begriff aus dem Insektenreich).
Wenn jetzt aber jemand auf die Idee käme, von irgendwoher die Rechte am "Ford Mustang" zu kaufen (also nicht nur "Mustang"), wie wollte er dann vor der bestehenden Ford-Mustang-Gemeinde (und auch vor seinem eigenen Gewissen) eventuelle Pläne rechtfertigen, alles, und zwar wirklich ALLES, was bisher unter dem Namen "Ford Mustang" (und wenn wir gerade dabei sind, unter dem Begriff "Mustang" alleine auch) geschaffen wurde, als rechtswidrig zu bezeichnen und sämtliche Nutzungsrechte für sich zu beanspruchen?
Alle Internetseiten mit "mustang" im link werden gesperrt, alle Ford Mustangs werden zu Würfeln gepreßt, und alle Mustangs werden abgeknallt und zu Seife verarbeitet...
Prost Mahlzeit
Tja, "Tiger" ist zum Beispiel in Deutschland in Verbindung mit Fahrzeugen geschützt!!
Daran hält meines Wissens nach ThyssenKrupp die Rechte. -
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Kann ich das hier jetzt auch knicken?
Soll eigentlich originale Pressebilder und Prospekte aus den 70ern und eine umfassende Kaufberatung rein....
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Muss nicht wenn der Sturz vorne geändert wird auch die Spur auf 0°verändert werden? Vorspur macht doch dann gar keinen Sinn mehr!
BigMini
Vorne ändert sich der Sturz Richtung negativ, wenn der Mini tiefergelegt wird - hinten dagegen nicht.