Beiträge von King Boss

    Die allerersten "RC40", die der David Vizard in seinen "Technical News" seinerzeit als erster publizierte, hatten allerdings die Bezeichnung "AC40", von denen ich noch eine in meiner Werkstatt im Regal liegen habe. Ich weiß nicht, was die Änderungen an der AC40 waren, dass sie zu "RC40" mutierten, aber mit Rover hatte das rein gar nix zu tun. Der Hesteller hatte irgendwas mit "XXXX-Silencer" in seinem Namen, muss ich mal die alten News auf dem Dachboden herauskramen.

    Macht Sinn: AC war früher Austin Cooper, danach RC für Rover Cooper.

    Cheffe ... dein Beitrag beginnt mit dem Worten "zitiert" ... wen hast du denn da zitiert und wo? "KI" könnte auch "Kiel" heissen.

    Wenn das totaler Quatsch sein sollte (wovon ich ausgehe) markier das bitte deutlicher.

    Eine Chance hast du noch bevor ich diesen Thread als "ignorieren" markiere.

    Humor wegoperiert?

    Ich hab noch ne Chance?:rotfl::rotfl::rotfl::rotfl:

    Sagen wir mal so: ich würde meine 30 Jahre alte rc40 ja eintragen lassen, ist mir aber zu heikel, denn ich habe eine beliebige maniflow-anlage eingetragen und will jetzt da keine schlafenden Hunde wecken.:rotfl:

    Das wurde auch Zeit:

    Die KI Prüfstelle für historische Fahrzeuge hat folgendes Gutachten erstellt.

    :starry_eyed:


    Disclaimer:

    Gutachtenart: Technisch-historische Deutung der Typenbezeichnung

    Ich würde es heute anders machen, nicht mehr so. Damals war damals, heute Ärger ich mich darüber. Wobei eh egal, ich würde es einfach anders machen. Mehr Original. Aber jetzt ist nu mal so, von daher. Haben wir doch damals nie drüber nachgedacht. 🫣🫣🫣 Ich hätte lieber GT Nase und mk2 Rülis. Den mk1 Funmel bräuchte ich nicht wirklich . Oder Inno original , wäre noch besser . Ich hab sowieso Inno Kram entsorgt, weil es keiner wollte damals 🤬🤬🤬🤬

    Machste einfach demnächst so wie ich: Nen originalen kaufen, dann weiste wie deiner vorher aussah.:rotfl:

    Zitat

    (4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

    1.

    an mehrspurigen Kraftfahrzeugen

    paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein,

    Ich würde das alte Ding kostenlos da aus der Hecke befreien

    Sowieso - aber von dem Fröhlich würde ich eh nix kaufen. Außerdem wäre ich mit so viel Leistung überfordert, wo ich mich jetzt auf 41 PS eingeschossen habe. Da ist ja der Erstbesitz schon jenseits von Gut und Böse.