Naja das Gesetz sieht das anderst ![]()
Stellt euch mal vor ihr hab 2 geringe Mängel :
Der Innenspiegel ist nicht richtig fest
geringer Mangel
Die Hupe geht nur marginal
geringer Mangel
Also erhebliche Mängel keine Plakette . 4 Wochen Zeit zum richten .eine Woche später ein schwerer Unfall wegen den Bremsen
keine kausalität zwischen Mangel und Unfall ![]()
Einen Unfall wegen der Hupe weil man einen nicht warnen konnte
Kausalitäten zwischen Mangel und Unfall gegeben also kann man Vorsatz unterstellen was die Strafe empfindlich erhöhen kann ![]()
Wenn die Mängel das Fahrzeug verkehrsunsicher machen passiert bei der HU sowieso folgendes :
Befindet sich an einem Fahrzeug, das mit einer Prüfplakette oder einer Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild versehen sein muss, keine gültige Prüfplakette oder keine gültige Prüfmarke, so kann die nach Landesrecht zuständige Behörde für die Zeit bis zur Anbringung der vorgenannten Nachweise den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken. Die betroffene Person hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten
Lg Lars