Vorsicht: R 134 a ist für Neufahrzeuge (=Erstbefüllung im Werk) bereits seit 2011 nicht mehr zugelassen bzw. explizit verboten.
Dies gilt auch für Nachfüllung der Klimaanlage bei Gebrauchtfahrzeugen/gebraucht Anlagen.
Man wird verpflichtet Alternativ-Kühlmittel zu verwenden.
Auch wenn Du die ursprüngliche Befüllmenge von R 134a erfährst, wird es für anderes Kühlmittel nicht direkt übertragbar (andere Dichte bzw. spezifische Gewichte). Aber da kann Dir bestimmt jeder BOSCH-Dienst-Fachmann helfen...
Wie allerdings die Einhaltung dieser Umweltrichtlinie und daraus resultierendes Verbots in der Praxis überwacht werden, kann ich nicht sagen...