Ab wann war beim SPI die Leuchtweitenregulierung erforderlich?
Mercie!
Pflicht lt. StVZO ab 1. Januar 1990 - zu mindestens manuelle Verstellung der Scheinwerfer ( also anhalten, Motorhaube auf, Scheinwerfer verstellen, Haube zu, weiter fahren
).
Beim Lichtstrom über 2.000 Lumen - zwingend automatische Verstellung, bedienbar vom Fahrersitz während der Fahrt.
Ab 2006 kamen automatische, autark - ohne Eingriff des Fahrers - funktionierende, sensorgestützte Systeme.