Warum nicht?
Ich bekomme beim Händler sofort online sämtliche Kosten aufgeschlüsselt und kann in aller Regel zwischen mehreren Versandoptionen wählen.
So kenne ich es auch ![]()
Warum nicht?
Ich bekomme beim Händler sofort online sämtliche Kosten aufgeschlüsselt und kann in aller Regel zwischen mehreren Versandoptionen wählen.
So kenne ich es auch ![]()
Da hast du recht. Ein Spediteur mit einem geringeren Grundporto kann eventuell höhere Zollgebühren verlangen.
„Können“ heißt nicht „müssen“... Alles Kaffeesatz-Leserei!
Warum lässt Ihr euch nicht vor der Bestellung das Angebot inkl. allen Nebenkosten zukommen lassen? Erst dann bestellen - mit dem Wissen um alle (!) Kosten.
Seriöse Lieferanten machen das Angebot kostenlos und unverbindlich; die aber, die kein Angebot machen wollen, sind sowieso suspekt.....
Ergebnis: Zyl. 2 arbeitet nicht. Warum, muss ich jetzt mal rausfinden.
Kompressionsmessung kann helfen die Antwort zu finden... ![]()
Hast Du das schon mal gelesen?
Aber nicht nur nachfüllen; sondern auch Entlüften!
Nehmen wir mal an Du hast umgekehrt gemessen dann hätten wir
Poti (Drosselklappe) geschlossen: 1,16 soll 0,6 bis 0,9
Poti (Drosselklappe ) geöffnet: 4,57 soll 3,9 bis 5,2
das würde für mich bedeuten das Poti hat im geschlossenen Zustand einen zu hohen Wiederstand und die ecu denkt die Drosselklappe wäre leicht geöffnet, das passt aber nicht zur Drehzahl und zum Unterdruck im Ansaugtrakt, ob sie (ecu) jetzt abmagert oder noch mehr Sprit zugibt kann ich nicht sagen.
----------------------------------------Poti tauschen----------------------------------------------------------
So ist es...Ich würde auch geschwind Poti Austausch vorschlagen ![]()
Danke für die Hilfe!
Drosselklappenpoti:
Im Leerlauf 4,57 kOhm . Das passt anscheinend
Bei Volllast 1,16 kOhm, also wohl etwas zuviel?
Wie Du zu der Aussage „das passt“ kommst (Ist 4,57 kOhm; Soll 0,6-0,9 kOhm...Ist-Wert ist fast 8 Mal höher als Soll-Wert), sowie „...wohl etwas zu viel“ (Ist 1,16kOhm, Soll 3,9-5,2 kOhm, also keine 30% des Soll-Wertes) bleibt mir ein Rätsel.
Guckst Du hier; da sind nicht nur, wie die Überschrift sagt „Händler“, da sind auch die Werkstätte:
...1 Stück gesucht...
Ich hätte einen MPI-Anlasser (GXE 4527; Original, neuwertig - war nur ca. 5.000km im Einsatz) abzugeben.
Das ist er:
Preis 60 € inkl. P+P für Deutschland
4 Stück...Winter-Reifen (zu alt
) für 40€ an Selbstabholer abzugeben
Ich glaube er möchte sein normales 3er Insturment wieder benutzen und hat derzeit ein normales Smith zusatzinstrument wie es im Ei verbaut war.
Wenn der Fühler für beide Instrumente passt sollte es kein problem sein auch beide damit zu betreiben.
Das habe ich es wohl anders verstanden...
Wenn es so ist, wie Du schreibst, dann lag ich falsch.
Dann braucht er einen separaten Temperaturfühler.
Ich denke PAB hat das Problem nicht verstanden.
Ich denke, man braucht nen zusätzlichen Fühler
Hab ich schon - wenn es das Instrument hier ist:
Meines Wissens nach ist das kein elektrisches, sondern ein mechanisches Instrument; folgerichtig gibt es dafür keinen Sensor, sondern einen Fühler (im oberen Kühlerschlauch) der mittels Kapillare mit dem Instrument verbunden ist.
Nene, schon ohne mich als Fahrer
die Beifahrerseite liegt einfach ein Stück Tiefer als Fahrerseite.. Ich weiss das die Stossdämpfer nur noch optisch drin sind, da ist nichts mehr mit Dämpfung, die nudeln da nur so rum.. Deswegen hätte ich diese jetzt als erstes mal mitgewechselt.
Ist das ein Rechtslenker?
Im Post #22 liegt er links tiefer und im Post #27 die Beifahrerseite liegt tiefer....
Da braucht man ( Ich) ja ne Lupe um den Unterschied zu erkennen
Lesebrille reicht aus... ![]()
Lars, Du hast Recht, bis auf eine Kleinigkeit - Du beschriebst eine „Ausnahme“ und das ist - wie der Name schon sagt - nicht die Regel.
Bei Neuwagen läuft es in Rahmen der Betriebserlaubnis- Erteilung beim Hersteller und nicht bei Deinem Ingenieur vom TÜV oder Dekra oder.....
Negative ET ist in Deutschland offiziell nicht mehr erlaubt, wird trotzdem noch oft genug eingetragen...
Alex, so darf man nicht argumentieren...Nicht erlaubt ist nicht erlaubt, ohne Ausnahmen.
Über rote Ampel zu fahren ist verboten, oft genug wird es nicht beachtet - aber die Häufigkeit der Verbotsverletzung hebt noch lange nicht die Verbotsregel...
Übrigens - ein Eintrag, der nicht erlaubt ist, entbindet den Fahrzeughalter von der Betriebserlaubnis-Einhaltungspflicht (so nennt es sich in „Beamtendeutsch“) nicht.
Trotz Eintragung ist BE verletzt und die Haftung liegt beim Fahrzeughalter.
Ist das nicht die falsche Rubrik 🥴?
Ja, das stimmt schon....