So und nu will ich noch einen draufsetzten.
Bitte überprüfe mal, wie schwer der leere Hänger war. Ich habe auf den Fotos einen Kombi als Zugfahrzeug ausgemacht. Es könnte sein, daß die ganze Aktion der Polizei nicht in Ordnung ist.
Die dürfen den Hänger wegen der nicht funktionierenden Auflaufbremse gar nicht stillsetzten. Vorausgesetzt, das Zugfahrzeug darf das ziehen. Steht im Schein unter Anhängelast ungebremst.
Sollte der Kombi 800 kg ungebremst ziehen dürfen und der Hänger hat leer 700 kg, dann darfst Du diesen ohne funktionierende Bremse ziehen, natürlich nur leer.
Das ist auch der Grund, warum der Abschlepper den getrost anhängen konnte.
Vorausgesetzt, das war der einzige technische Mangel.
Ich hatte was ähnliches bei mir im Geschäft im Herbt mit einem Unimog und einem Kabelanhänger. Da war die Luftbremse am Hänger aus, die Polizei hat es bemerkt und es gab nur nen Strafzettel wegen Überladung (war aber Leer). Der Unimog durfte 1,5 to ohne Bremse ziehen, der Hänger wog aber 2,3 to.
Eine Überschreitung der TÜV um 3 Monate ist meines Wissen kein Grund zum stillsetzten. Wenn ich da recht informiert bin muß dafür das Fahrzeug 6 Monate über TÜV sein.