Mal nur aus der sächsischen Erfahrung bezüglich Grundstückszerlegung (vorausgesetzt, das vorab-notarielle ist schon erledigt):
- Vermessungsantrag beim ÖbV (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) stellen
- dieser beantragt amtliche Unterlagen beim zuständigen Vermessungsamt - dauert hier ca. 3 Monate, bis die geliefert werden
- Vermessungsarbeiten am Grundstück, Grenztermin, Bekanntgabe der Verwaltungsakte - Dauer ca. 1 Monat
- Übernahme der Verwaltungsakte durch Behörde inkl. gesetzlicher Einspruchsfrist für die Beteiligten - Dauer ca. 3 Monate
- Übernahme ins Grundbuch - Dauer ca. 2 Monate
Macht schon für das katasterrechtliche ca. ein Dreivierteljahr. Wobei das Baugenehmigungsverfahren parallel laufen kann.
Bei grenz- bzw. grenznaher Bebauung ist häufig auch ein gesonderter Lageplan zum Bauantrag notwendig, der vom Vermesser gemessen werden muss. Da es ein Gewerbegebiet ist, kann es auch sein, dass ein Bebauungsplan vorliegt, der Baugrenzen und bauliche Nutzung der Grundstücke vorschreibt. Kann bei der Baugenehmigungsbehörde angefragt und eingesehen werden.