der tüv oder die hauptuntersuchung nach §28 StvZo ist kein irrsinn und keine willkür.
wenn man mal kurz darüber nachdenkt wieso und warum es sowas gibt dann kommt man schon ganz schnell darauf das so etwas sein muss.
in diesem spetiellen fall hat der prüfer z.B. keine ahnung gehabt was es mit den distanzscheiben hinten auf sich hat. er hat nachgefragt und antwort erhalten danach hat er gehandelt. wenn diese antwort, die er erhalten hat, nun falsch war kann der arme mann doch nix dafür.
die gesetzliche abweichung in der betriebsbremse ist und bleibt 10% da kann kein tüvonkel was dran ändern. ist das geprüft fahrzeug ausserhalb der tolleranz dann ist das ein mängel.
auch der wassergehalt der bremsflüssigkeit sollte bei jedem tüv geprüft werden. ist der siedepunkt zu tief ist auch das ein mangel.(besonders in bergigen regionen ist das wichtiger als auf dem flachen land)
usw.
und zu jürgen:
wenn die werkstatt die dein auto zur hauptuntersuchung gebracht hat morgens dort war und einen mängelbericht bekommen hat die mängel beseitigt hat und dann wieder zum tüv und die plakette bekommen hat, dann spricht das für die werkstatt. auf dem ersten mängelbericht kannst du sehen was alles nicht ok war und auf dem zweiten wird belegt das alle in ordnung gebracht wurde. so entfällt die nervige disskusion mit der werkstatt das dieses oder jenes nicht nötig gewesen wäre, man hat eine unabhängige meinung.