wie wir alle wissen kann halbwissen gefährlich sein. deswegen habe ich mich mal auf den aktuellen stand in sachen feinstaub u. stuttgart (bzw. lb) gebracht.
meine vorhergehende aussage muss ich demnach teilweise, wie folgt, revidieren:
- zur "umweltzone" in stuttgart:
"Wie groß ist die Umweltzone in Stuttgart?
Die Umweltzone, in der das Fahrverbot gelten soll, ist in Stuttgart das gesamte Stadtgebiet inklusive der 23 Stadtbezirke (Gemarkung Stuttgart). Davon ausgenommen sind nur
* die Autobahnen
* in S-Zuffenhausen/-Stammheim die Verbindung B 10/B 27
und B 27a
* in S-Obertürkheim die Verbindung in den Stegwiesen - Hafenbahnstraße - B 10
* in S-Plieningen die Verbindung B 312 - Scharnhausen über Mittlere Filderlinie - Neuhauser Straße sowie die parallel zur Autobahn verlaufende Zufahrt zur Messe."

- zur geltung von ausnahmegenehmigungen in anderen städten:
dein "emissionsmensch" (vom LRA oder von der stadt LB??) wird sicher wissen, was er sagt...
ABER:
"Für Stuttgart erteilte Einzelgenehmigungen werden auch in anderen Umweltzonen innerhalb von Baden-Württemberg (wie beispielsweise Ludwigsburg oder Leonberg) anerkannt, sofern sie nicht ausdrücklich auf Stuttgart beschränkt worden sind. Die Allgemeinverfügungen in den Umweltzonen innerhalb von Baden-Württemberg sind alle inhaltlich gleich."
demnach wäre es schon seltesam, wenn es umgekehrt nicht auch ginge...
sodele, hoffe das bringt etwas klarheit in die angelegenheit.