Beiträge von lumpi77

    danke für die tipps und bildchen.

    einen gepäcktröger will ich nicht montieren. ich will ja spass haben, wenn ich durch denschwarzwald fahre und das rad soll auch ankommen...

    hallo zusammen,

    ich will in den nächsten tagen ins münstertal im schwarzwald düsen, um dort biken zu gehn...

    da stell ich mir grad mal die frage, ob man ein mountainbike (mit recht kleinem rahmen) in nen mini bekommt??

    wenn ja, wie am besten?

    viele grüße

    jan

    die funkions u. wirkungsweise eines stabis is mir schon klar...

    nur: ist ein stabi auch bei einem mini sinnvoll bzw genauso effektiv?

    falls ja, ist es in fahrwerkstechnischer hinsicht ausreichend nur hinten einen stabi einzubauen, oder sollte dann unbedingt auch vorne einer rein?

    Ruhrpottler: eintragung --> denke nein. grds. muss ja nicht jede technishce veränderung eines fahrzeuges eingetragen werden.

    Hallo Leute,

    zur Verbesserung des Handlings bin ich auf der Suche nach der idealen Felgen/Reifen Kombination. Ich fahre nen 12-Zöller (bisher mit orig. Minilite) und bei 12 Zoll soll es auch bleiben.

    Also, welche Kombination führt zum besten Ergebnis? Inbesondere von Interesse dürfte die richtige Felgenbreite sein, sofern sich diese bemerkbar macht.

    Gruß

    Jan

    wer also sein altauto hergeben will macht sich nicht automatisch strafbar

    natürlich nicht.. das wär ja noch schöner! was das sonst wohl für viele forumsmitglieder hier bedeuten könnte...

    hab den von mir zitierten text nur zufällig gelesen und war doch sehr erstaunt, wie weit reichende folgend es haben kann, ein auto zu verschenken... :eek:

    KLAS:
    noch kurz der vollständigkeit halber...
    entscheident ist nicht der (rest)wert. auch nicht, ob das fahrzeug begutachtet wurde. entscheident ist allein, dass die eigentümerin das fahrzeug loswerden wollte und "zum ausschlachten" angeboten hat, denn für sie war es "abfall" und hier gilt der sog. "subj. abfallbegriff"...

    was wird verfälscht?
    laut dem text da hat die frau ihr defektes altauto verschenkt, was grundsätzlich kein problem ist solange man nachweisen kann wers bekommen hat.
    dann ist ihr auto irgendwo in der botanik gefunden worden, was der polizei nach illegaler entsorgung aussah und entsprechende maßnahmen wurden eingeleitet. und der erste weg führt zum letzten registriertem besitzer (oh wunder)

    das sind fakten die in deinem zitiertem text nicht vorkommen, und so der anschein entsteht das man kein altes, defektes fahrzeug an privat abgeben dürfte. was absolut falsch ist.

    selbst ohne vertrag wäre nix los gewesen hätte sich der beschenkte seine teile ausgebaut und den rest entsorgen lassen.
    aber der hat sich wohl gedacht "mir doch egal, kann ja eh keiner zu mir zurückverfolgen"

    @ KLAS:

    in dem von mir hier angesprochenen (und von dem gericht entschiedenen) fall geht es nur, um das verschenken (oder sonstige abgabe - egal mit oder ohne kaufvertrag) zum zwecke des ausschlachtens.

    nach ansicht des olg würde man sich gerade dann strafbar machen, wenn man nachweist das kfz zum verschrotten an eine privatperson übergeben zu haben.

    ein kaufvertrag könnte nur dann sinn machen, wenn man in diesem die verpflichtung des käufers aufnehmen würde, das fahrzeug wieder fahrbereit zu machen, ggf. auch das fahrzeug ordnungsgemäß zu entsorgen. es würde dann wahrscheinlich auch ein schenkungsvertrag mit entsprechender auflage genügen. lediglich ein kaufvertrag per se (wie hier offenbar die weitverbeitete meinung ist) hilft nicht weiter.

    richtig ist, dass es wohl kein problem gewesen wäre, wenn der käufer das fahrzeug ordnungsgemäß entsorgt hätte. aber dann gäbe es das ganze problem ja auch nciht.

    problematisch an dem von dir verlinkten text ist, dass dieser das urteil des olg falsch interpretiert. der von dir verlinkte text macht vielmehr den eindruck, als wäre hier das urteil des olg zitiert worden.

    so ist auch bspw. innouwe "darauf hereingefallen":

    "Da der letzte Satz zum Aktenzeichen des Richterspruchs dazugehört, hätte ein Kaufvertrag gereicht...ob richtig oder nicht..hier hat ein hohes Gericht entschieden."

    und zog die falsche schlussfolgerung:

    "Also immer schön "Stift machen!!""


    sollte es jmd interessieren, so kann man auf der seite des olg celle den vollständigen text (und damit dann auch alle zusammenhänge ;) ) nachlesen.

    es handelte sich übrigens um einen AUDI 80...schade um das schöne auto...

    das ist imho nur schlechte "Sekundärliteratur" zum ganzen Stück. Es ist unvollständig und verfälscht die Zusammenhänge und führt dann leider zu sowas...

    "Ich lese da etwas Anderes.

    "Zumindest hätte die Frau mit dem Abnehmer des Schrottautos einen Kaufvertrag über null Euro schließen müssen, um ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen."
    Heute 13:59"

    ...was leider einfach nicht richtig ist.

    In Bezug auf die Praxis dürfte es sich hier wohl eher um ein relativ "theoretisches Problem" handeln. Zweck dieses Threads war es auch nur hierauf mal aufmerksam zu machen...(es kommt ja wohl auch kein normal denkender Mensch darauf, sich strafbar machen zu können, indem er ein (Schrott-)Auto loswerden möchte. Ich jedenfalls nicht...).

    Alles halb so wild. Bei der Angeklagten hat wohl mal jemand nachgefragt wo ihr Auto geblieben ist.
    Hätte sie einen Namen genannt oder einen Kaufvertrag vorgewiesen, hätte sie keine Probleme gehabt.

    Leider kommt es darauf überhaupt nicht an. Auch das Vorlegen eines Kaufvertrages hätte in diesem Fall zu keinem anderen Ergebnis geführt.

    So ist das Gericht jetzt davon ausgegangen, daß sie die Karre irgendwo im Wald verscharrt hat.[/QUOTE]

    Das ist es sicherlich nicht. Es darf nicht einfach so zu deinen Ungunsten von irgendwelchen nichtbelegten Tatsachen ausgehen.

    Immerhin ein Gutes:


    Für OLDTIMER gilt die Entscheidung nicht. Diese sind keine Abfälle, auch wenn nicht fahrbereit. :)