Müssen Sitze verriegelbar sein?

  • Hi,


    ich habe schon ne Weile gesucht aber zu Sitzen nur folgendes gefunden um andere Sitze in den Mini einbauen zu dürfen:


    Die Lehne muss verstellbar sein.
    Die Lehne oder der ganze Sitz (Konsole) muß klappbar sein.
    Die Gurte sollen an Originalbefestigungspunkten sein - wie geht das bei H-Gurten?


    Nun habe ich von einem der Vorbesitzer Sitze drin, die alles erfüllen, nur nicht verriegelt sind - heißt also immer klappbar (Konsole). Ist da erlaubt? TÜV hat er so bekommen. Möchte nur nicht, dass es irgendwann mal Ärger gibt. Daher meine Überlegung die Sitze eintragen zu lassen. Was muß man über die Sitze mit zum Eintragen mitnehmen. Weiß leider nur, dass es Audisitze sind.


    Danke für Infos


    Jörg

  • Das Problem ist, es gibt für die Sitze, wenn sie aus einen Audi sind und Original Audi sind keine Papier, die du mit zum TÜV nehmen kannst. Außer es sind keine Originalsitze und waren nur mal in einen Audi verbaut.
    Es gab Sitze bei Opel und VW, die wurden ab Werk in den Autos verbaut, hatten aber eine KBA/ ABE Nummer, schau mal bei dir nach.
    Eintragen spreche mal mit Prüfer deines Vertrauens, ist da leider nur als Einzelabnahme möglich.
    Recaro oder andere Sportsitze haben eine ECE/ EG Genehmigung oder ABE.
    Immer klappbar ohne Verriegelung, geht gar nicht.
    (Außer das Auto ist alt und es war schon immer so, Austin Frosch und so)
    Du hast je nach Baujahr hinten Befestigungspunkte für die Gurte unter der Sitzbank und an der C-Säule und es gibt auch die Möglichkeit wenn gar nichts da ist was nach zu rüsten. Google wird da helfen, es gibt Firmen die bieten Gewindeplatten und Schrauben zum Nachrüsten an.

  • 2.7. "Verstelleinrichtung" eine Einrichtung, mit deren Hilfe der Sitz oder ein Teil des
    Sitzes ohne feste Zwischenstellung verstellt und/oder umgeklappt werden kann, um
    den Zugang zu dem Raum hinter dem betreffenden Sitz zu erleichtern;
    2.8. "Verriegelungseinrichtung" eine Einrichtung, die den Sitz und seine Teile in der Benutzungsstellung
    hält;


    Auszug aus der 74/408/ EWG

  • Danke für die Info - werde mal vorsichtig beim Prüfer fragen - bisher hat es deswegen zwar keine Beanstandung gegeben, aber man weiß ja nie. Werde auch mal schauen ob sich die Sitze irgendwie sichern lassen. Die Original Bügel wo die original Sitze eingehckt werden habe ich gefunden.

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