Folien vorne - Regelwirrwar

  • Hi,

    hab grad einen richtigen Streit mit der bayrischen Polzei...

    Es geht um meine vorderen, LEICHT silber getönten Foliatec Folien an den Seitenscheiben.

    Nach drei Stunden Internet Recherche stelle ich nun rechtlich mal wieder einen absoluten Regel- und Gesetzeswirrwar fest.
    Mit EU und STVO Gesetzes-Gegensätzen, ABE, TÜV Gutachten §21 und §19, Folienherstellern, Autoforenbeiträge der verschiedensten Fabrikate und Foren...
    Alles in allem sagt jeder was anderes, selbst bei TÜV, Zulassungsstelle, Polizei und STVO fähigen Fahrlehrern aus meinem Bekanntenkreis......

    Zu meinem Fall:
    Im besonderen handelt es sich um zwei Polizisten der 2. Einsatzhundertschaft aus der Rosenheimerstr. in München, und um einen Herrn des bayrischen Polizeiverwaltungsamtes in Straubing.

    Die zwei Polizisten haben in meiner Abwesenheit, und ohne etwas am Fahrzeug zu hinterlassen gleich einen Bußgeldbescheid veranlasst, als ich parkte.
    Tolle Art, die nur die nur die blutjungen 100er Sixpacks hier in München durchziehen.
    Die normalen Polizisten haben wegen der Folien noch nie Probleme gemacht.
    Der Herr aus Straubing darf sich nun mit mir rechtlich auseinandersetzen, damit die blutjungen grünen Sterneverdiener bald einen Stern mehr auf der Schulter haben, und bald richtige Polizisten werden.... ;)

    Es gibt da also folgende Annahme des Folienherstellers, die auch im allgemeinen die Polizei hier in München so akzeptiert:
    (Ein Polizist hatte mir das ohne mein vorheriges Wissen auch so in einer Kontrolle erklärt!; Folien sind vom Vorbesitzer eingeklebt worden)
    http://v2.foliatec.de/shu_cms/index.php?&kid=77&oka=|0|1|22|76|77|&sid=477141cd128526b9cb2c6d73479825bc
    und
    http://www.proshape.de/shu_shop/de/pr…php?kid=33&oka=

    Es geht hier also um die Lichtdurchlässigkeit einer Scheibe, die an den Seitenscheiben im sog. 180° Bereich des Fahrers laut ECE Reglung Nr. 43, 70% Lichtdurchlässigkeit nicht unterschreiten darf.
    Meine Folien Typ40 sind silberfarben, man kann ins Auto schauen, sie sind zu 20% getönt.

    Eine sog. Colorverglasung und oder Wärmeschutzverglasung hat von Haus aus einen geringeren Wert der Lichtdurchlässigkeit.
    Weshalb allgemein im Volksmund die Regel gilt, dass Folien vorne verboten sind.
    Jetzt hat der Mini aber normale Sicherheitsscheiben ohne Color und Wärme..
    Bis auf den Grünkeil in der Frontscheibe. Oder irre ich hier?
    (Ich habe einen 96er SPI Bluestar)

    Die ABE verbietet es übrigens genauso wie oben nur für Foliatec Folien mit höherem Tönungsgrad. Mein Typ ist von dem Verbot her in der ABE aber nicht aufgeführt.

    Es gibt auch noch Spekulationen über Bruchgefahr beim Unfall und Blickverzerrung beim Durchschauen...

    So liebe Freunde, wer kennt sich aus?
    (Bedenkt: Es gibt EU Recht, Deutsches Recht und auch noch länderspezifische Zulassungsverordnungen)

    Bitte keine Antworten ohne rechtlich fundiertes Fachwissen...
    Die Antwort "das ist zulässig", bzw. "das ist verboten", ohne eine fachliche Erklärung habe ich schon die letzten 3 Std. 100 Mal gelesen... ;)

    Danke!

  • die vorderen Seitenscheiben dürfen aber nur zu einem gewissen Prozentsatz getönt werden (war weniger als 70%, find aber grad den Artikel nicht, muss mal suchen gehen.. ) Desweiteren darfst du keine Folien auf bereits getönten Scheiben verkleben (Bluestar sollte grüne Scheiben haben)
    Mehr weiß ich auch nicht ;)

  • ohne den anonymisierten bußgeldbescheid wird man wohl nicht genau sagen können, aufgrund welcher rechtgrundlage dieser erlassen worden ist.

    um "auswege" finden zu können, bräuchten wir schon den genauen wortlaut.

    mfg

  • Geh doch zum TÜV oder DEKRA und lass die Folien da mit eintragen. Wenn Zweifel über die Lichtdurchlässigkeit herrschen musst du wohl in den sauren Apfel beißen und entweder:

    -Folien raus
    -ungetönte Scheiben + neue Folie verbauen (vorher bei den Prüfstellen erkundigen ob dann zulässig)
    -Lichtdurchlässigkeit deiner jetzigen Scheiben testen lassen (Gutachten)

    Im Prinzip steht da schon alles:

    Zitat von Foliatec

    Zulässig, wenn eine Überprüfung ergibt, dass eine Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. Autoglasfolie) nicht unterschritten wird.
    Eine Einzelüberprüfung für jedes Fahrzeug ist erforderlich (TÜV Abnahme nach § 21 STVZO- vorausgesetzt, daß die TÜV Stelle zertifizierte Lichtmessgeräte hat. Anmerkung: bisher hat keine Prüfstelle entsprechende Messgeräte, die gem ECE R 43 Regelung im geforderten Messtoleranzbereich Glasscheiben in "Einbaulage" am Fahrzeug messen können).

    Zur Information: KFZ-serienmäßige Wärmeschutz- (Grün) verglasungen weisen bereits eine Lichtdurchlässigkeit (ohne Autoglasfolie) von 72-75% auf. D.h. getönte Folien sind generell in einer Verwendung auszuschliessen. Es sind ausschliesslich klare, farblose Folien (Sicherheitsfolien) anwendbar.

    Frank ,beast of the east!

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