Mietwohnung Ausziehen

  • Hallo,
    ich moechte bald aus meiner Mietwohnung ausziehen. Da wohne ich seit sieben Jahren. Der Vermieter ist eine Wohnungsbaugesellschaft.
    Im Mietvertag steht "Die Wohnung wird im fachgerecht renoviertem Zustand übergeben und ist in einem ebenso fachgerecht renovierten Zustand zurückzugeben".
    Muss dann bei Auszug neu Tapeziert werden, oder kann ich Überstreichen.
    Ich habe einige Wände nach Einzug in Farbe gestrichen...
    Weisse Holzfenster lackieren? Was ist innen oder aussen bei Fenstern und Fensterrahmen? Was ist fachgerecht?
    Die Vormieter haben einen Raum ( das Wohnzimmer ) nicht mit Farbe gestrichen, sondern " gekalkt ". Da hält ohne Vorbehandlung der Wände keine Farbe.
    Vielleicht kann jemand etwas dazu sagen...

    Gruss
    Klaus

    edelrost stahlfrei

  • Glaub die Klausel gilt mittlerweile nicht mehr. Weiß streichen und gut.
    Im Zweifel---> Mieterverein. Wenn da vorher was gekalkt war, wieder kalken oder den Vermieter die Vorbehandlung zahlen lassen.

    Fenster streichen ist quatsch, dafür ist der Vermieter verantwortlich.

    Frank ,beast of the east!

  • hallo klaus

    hast du auch noch zeitlich gestaffelte Renovierungszeiten im vertrag stehen?
    wenn nicht, dann brauchst du eigendlich gar nichts machen!

    der passuss, renoviert wieder abgeben ist incht rechtens und wurde mittlerweile zuhauf von den gerichten als nichtig erklärt

    fenster von innen ist dort wo du überall ankommst ohne sie zu öffnen

    gekalktes wohnzimmer kann man auch wieder nur überkalken!

    solltest du renovierungsfristen im vertrag haben, und du hast sie eingehalten, aber sie wären noch nicht wieder drann, dann mußt du nichts machen! allerdings könnte der vermieter dir evt anteilig die kosten aufdrücken, wird aber unterschiedlich gesehen

    aber in den meisten fällen sind die renovierungsklauseln im vertrag nichtens

    übrigens kann der vermieter nie verlangen das alles weis gestrichen wird, nur helle farben sind möglich, muß dann aber auch so im vertrag stehen

    vieles wird auch so angesehen, das die abnutzung mit über den mietzins abgegolten wurde


    ich hoffe das hilft erstmal


    ganz genau kann das dann aber ein fachanwalt für mietrecht, keinen anderen versuchen, beantworten
    ist immerwieder lustig, wie wenig man dann machen muß

    Gruß Peter

    a fool with a tool is still a fool

    PS schraube und fahre seit 85 Minitechnik

  • ....ich denke da werden die meisten Fragen beantwortet:

    http://www.mdr.de/ratgeber/geld_versicherung/681958.html

    MINImale Grüße Andy

    Sir Alec sagte: Mathematik ist der Feind eines jeden kreativen Mannes!!! .............STIMMT!!! :mad:
    ....wenn man schon Schrauben muss, soll man sich wenigstens nicht auch noch über das Werkzeug ärgern!

    Cogito, ergo sum........hier falsch!

  • Zitat von Andy

    ....ich denke da werden die meisten Fragen beantwortet:

    http://www.mdr.de/ratgeber/geld_versicherung/681958.html


    Zitat von mdr

    FAZIT:
    Die Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen, insbesondere durch die Aufnahme einer Endrenovierungsklausel, der diesbezügliche Passus des Mietvertrages unwirksam ist und damit die Schönheitsreparaturpflicht des Vermieters gemäß § 535 BGB eintritt. Das kann dazu führen, dass trotz entsprechender Klauseln im Mietvertrag die Wohnung nur besenrein zurückzugeben ist, was auch für Vermieter eine unangemessene Härte bedeuten kann. Deshalb sollten sowohl Mieter als auch Vermieter bei der Vertragsgestaltung darauf achten, eine interessengerechte und rechtlich einwandfreie Verteilung der Schönheitsreparaturen herbeizuführen.


    Interessant. Würde für mich z.B. gelten...

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