Zulassungsbescheinigung I

  • Hab mal ne generelle Frage: weiss jemand ob es eine generelle Regelung gibt, was in der Zulassungsbescheinigung I eingetragen sein muss? Dass nur noch eine Reifengrösse drin ist, hab ich gesehen (bei mir übrigens die Standart 145er statt der vom TÜV bei der Oldtimerbewertung festgestellten 165/70).


    Ich hab aber bei nem Freund gesehen, dass er allen möglichen Krempel eingetragen hat. Bei mir nicht, obwohl das TÜV Gutachten dies festgehalten hat.
    Haben wir da mal wieder einen regional unterschiedlichen luftleeren Raum???

  • soweit ich weiß wird generell nichts eingetragen, reifengröße ist das was serie war beim verlassen des werkes...


    änderungen kann man z.b. anhand des alten scheines eintragen lassen.
    ansonsten gilt auch der alte Schein als ABE (ist ja alles schonmal eingetragen gewesen) und reicht daher bei fahrzeugkontrollen aus.

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