Der entsprechende offizielle Bezug wäre prima, und nur um den ging's.
Die Aussage 'Lernt man im 1. Lehrjahr' bleibt dennoch im Bereich der 'lockeren Sprüche', ohne jede Ernsthaftigkeit, da ihr jede Seriosität und Überzeugungskraft in ernsthaften und verbindlichen Gesprächen felht.
Speziell dann, wenn es unter Umständen noch um Zulässigkeit geht, die zuvor verneint wurde, nun aber als 'nicht zu beanstanden' klassifiziert werden soll.
Ansonsten stimme ich zu. Im Frühstücksraum bei der Frage diese Antwort 'rausgehauen und danach mit Nachdruck die Brotdose zugeklappt, und die Diskussion wird nicht erst eine.
Für offizielle Zwecke allerdings genügt das nicht.
Danke, Andreas Hohls