Österreichische Vorschriften einmal ausser Acht gelassen, da im Detail nicht bekannt, lautet die (nachvollziehbare) Argumentation der beurteilenden Instanzen:
--"Die (übrigens bei fast allen MINI-Originalsitzen gegebene) Verstellbarkeit der Rückenlehne (um mindestens 15° in Deutschland) sowie die 'Verfahrbarkeit vorwärts-rückwärts' ist vorgeschrieben, um das Vehikel für verschiedene Personen anpassbar zu machen"
Da es keine Möglichkeit gibt, die Benutzbarkeit des MINIs auf nur 1 Person in den Papieren zu beschränken, muß eben von ca. 2.00M bis 1.52M jeder im MINI Platz finden in einer Position, die das Auto bedienbar erscheinen läßt.
Wenn aber der 2.00M Mann (meistens 'Mann' bei 2.00M) seinen Sitz hinten festbolzt mit FIA - seitenmontierten Rennschalen, dann muß seine u.U. 1.52M Freundin beim Fahren stehen, um a) hinausschauen zu können und b) die Pedale bedienen zu können.
Ich möchte der dann nicht entgegenkommen müssen !
Was aus der Sicht des MINI-Bedieners also vollkommen 'hirnig' klingt, da er seinen MINI u.U. für sich gebaut hat und dann ohnehin niemanden dranläßt, das ist aus der Sicht der rechtlichen Verantwortung wieder vollkommen anders zu beurteilen.
Wenn das 1.52M - Mädel dann nämlich irgendwo die Kontrolle verliert, dann hat der Prüfer einen Schadensersatzprozeß am Hals. Denn wenn der es einträgt muß es ja sicher sein.
Jede Sache, so auch diese, hat , wie so oft, 2 Seiten.
Wenngleich sehr unbequem ist natürlich ein FIA Sitz für bestimmte Zwecke schon schön.
Andreas Hohls