Beiträge von Resto-Tom

    Meiner ist eher zu kalt als warm.
    nach 100 Km Autobahn und dann Landstraße hat er 80° am Kopf.
    Ölkühler ist schon raus.
    Da hatte ich auch eher zu wenig als zu hohe Temp (z.T. nur 50° im Sumpf)...
    Denke mal, das "Mimosen-Problem" liegt daran, dass man dem zu 'kalten' Motor tritt, weil, muß ja richtig durchgewärmt sein.

    Warum sollte ein gut gemachter 1380ger nicht so lange halten wie ein normaler?
    Ist wie mit den "Kampfhunden". Das gefährliche Ende der Leine ist oben.

    Zitat

    Gemäß § 4 Altfahrzeugverordnung ist jeder, der sich eines Fahrzeugs entledigen will, verpflichtet, dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen. Dieser Verpflichtung ist die Angeklagte nicht nachgekommen...
    ... Es gibt keine Hinweise dafür, dass der unbekannt gebliebene Abnehmer einen solchen Betrieb führte. Durch die Übergabe ihres Fahrzeuges zum Ausschlachten an diesen Abnehmer hat die Angeklagte das nicht mehr fahrbereite Altfahrzeug der vorgeschriebenen Abfallentsorgung entzogen und es „sonst beseitigt“...
    ... Denn das Fahrzeug war nach den Feststellungen des angefochtenen Urteils zur Zeit der Übergabe zumindest gewillkürter Abfall, dessen sich die Angeklagte möglichst kostengünstig entledigen wollte. Bei dem Pkw Audi 80 handelte es sich um einen fast 22 Jahre alten Wagen, den die Angeklagte am 12.09.2005, also etwa fünf Monate vor der Übergabe an den Abnehmer, für nur 200 € erworben hatte. Nachdem das Fahrzeug am 20.02.2006 aufgrund eines Kupplungsschadens nicht mehr fahrtüchtig war, trat eine weitere Wertminderung ein. Weil es nicht mehr fahrtüchtig war, hatte die Angeklagte es vorläufig stilllegen lassen und zum Ausschlachten im „Heißen Draht“ angeboten. Demnach ging sie nicht von der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit aus...
    ... Zudem hat die Angeklagte dem Abnehmer das Fahrzeug unentgeltlich mitgegeben, und damit deutlich gemacht, dass das Fahrzeug für sie keinen relevanten Gebrauchswert mehr hatte. Die Tatsache, dass sie nicht nur den Fahrzeugschlüssel, sondern auch die Fahrzeugpapiere übergab, steht dieser Bewertung bereits deshalb nicht entgegen, weil die Übergabe der Papiere allein schon zum Eigentumsübergang erforderlich war.

    Kupplungsschaden wird als Schrott deklariert?

    Der "relevante Gebrauchswert" ist rein subjektiv (warum wurde noch die Abwrackprämie auf 2500 € festgesetzt?).
    Was das für uns bedeutet, dürfte jedem klar sein.
    Die Oldtimerklausel trifft auch nur auf Oldtimer. Da gab es hier mal was zu der Definition.

    Zusammenfassung:
    Mini nicht fahrbereit und/oder ohne TÜV ist Abfall.
    Zum Schrott mit der Karre!

    Wenn ich also ein böser Mensch bin, kaufe ich ein Auto, schlachte aus, was ich brauche und lass den Rest stehen.

    Wenn das nun noch einer ist, der selber schraubt oder ne Werkstatt hat, gute Nacht.

    Zitat

    Soweit eine fahrlässige Begehensweise in Betracht kommt, ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass dafür der Sorgfaltsmaßstab eines „umweltbewussten Rechtsgenossen“ gilt und für die Voraussehbarkeit der Erfolgsverursachung die persönlichen Verhältnisse des Täters, insbesondere seine Fähigkeiten, Kenntnisse und Lebenserfahrung sowie die situationsbedingten Umstände der Tat zu berücksichtigen sind (MüKoAlt, StGB, Rn. 41 und 52 zu § 324 StGB). Hier könnten das Lebensalter der Angeklagten zur Zeit der Übergabe des Fahrzeugs und die Tatsache, dass sie unter Betreuung steht, von Bedeutung sein.

    Und wir sollen uns auch davon überzeugen, das der Käufer das auch kann.
    Ist ja auch Gang & Gäbe, nen alten Mini in zahlung zu nehmen (bis jetzt jedenfalls).

    Zitat

    Nach der sog. Falisanentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 40, 84 ff.) müsse sich der Abfallbesitzer, der einen anderen mit der Beseitigung umweltgefährdenden Abfalls beauftrage, vergewissern, dass dieser zur ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung tatsächlich imstande und rechtlich befugt sei. Anderenfalls verletze der Abfallbesitzer seine Sorgfaltspflicht und handele fahrlässig.

    Demnach hat man keine Möglichkeit mehr, ein altes Auto zu verkaufen.
    Da beim Verkäufer anzusetzen ist genial.

    Ich sollte mal über auswandern nachdenken...

    dann muß man aber auch alles anführen ;)

    wie zb das der audi begutachtet wurde nach der sicherstellung und laut gutachter als wrack, und damit abfall, mit 20€ wert eingestuft wurde.
    weiterhin das wohl direkt "zum ausschlachten" angeboten wurde, das private ausschlachten ist nach §4 altfahrzeugverordnung (schon lange) verboten.
    es einen vertrag gab.
    usw.
    wer also sein altauto hergeben will macht sich nicht automatisch strafbar


    Leider wohl doch.
    Nur mal die Tatbestände

    Zitat

    ...vom 12.09.2005 bis zum 20.02.2006 Halterin des Pkw Audi 80, dessen Erstzulassung am 04.04.1984 erfolgte. Sie hatte das Fahrzeug für 200 € gekauft und war damit gefahren, bis es am 20.02.2006 aufgrund eines Kupplungsschadens nicht mehr fahrfähig war. Sie konnte und wollte das Fahrzeug selbst nicht mehr benutzen und ließ es zum 20.02.2006 beim Landkreis H. vorläufig stilllegen. Die Angeklagte bot das Fahrzeug durch ein Inserat im „Heißen Draht“ zum Ausschlachten an. Auf ihre Anzeige meldete sich ein Interessent, der sich als A. A., wohnhaft W. Straße, H., vorstellte. Die Angeklagte hatte sich zwar noch einen gewissen Geldbetrag erhofft, überließ dem Interessenten das Fahrzeug dann aber unentgeltlich.
    In einem schriftlichen Übernahmevertrag vom 27.02.2006 ergänzte der Interessent seine Personalien. Die Angeklagte übergab ihm anschließend Schlüssel, Fahrzeugschein und Brief. Er holte das Fahrzeug am 28.02.2006 ab...

    Bis jetzt haben wir alle das schon so gemacht, oder? Vertrag, alles iO

    Zitat

    ...Am 08.03.2006 wurde der Wagen im G. G. Weg in H. ohne Kennzeichen aufgefunden und mit einem roten Aufkleber gemäß § 15 Kreislaufwirtschafts und Abfallgesetz (KrW /AbfG) versehen...
    ...Nachdem sich niemand um das Fahrzeug gekümmert hatte, wurde es am 11.04.2006 abgeschleppt.

    Normal.

    Zitat

    Das Fahrzeug wurde am 16.05.2006 begutachtet. Es wurde bei einer Laufleistung von 226.045 km mit einem Restwert von 20 € bewertet und als Wrack eingeordnet.

    Wenn es noch ein Auto gewesen wäre, würde es in die Behördenversteigerungen gehen.

    Man ermittelt den letzten Halter, was haste denn mit Deinem Auto gemacht? Einfach so an der Str stehen lassen...:headshk: Gibt ne Anzeige. Durchaus richtig.
    Das es überhaupt vors Gericht geht, ist schon verwunderlich... normalerweise legte man den Vertrag vor und gut isses gewesen. Das der neue Halter nicht zu ermitteln ist, ist erstmal nicht Sache des Verkäufers.
    Das Gericht urteilt auch so.

    Jetzt wird die Sache aberwitzig!

    Zitat

    Gegen dieses Urteil richtet sich die Revision der Staatsanwaltschaft, mit der die Verletzung materiellen Rechts, insbesondere des § 326 Abs. 1 Nr. 4a, Abs. 5 StGB, gerügt wird. Die Staatsanwaltschaft führt zur Begründung aus, das Amtsgericht habe den Anwendungsbereich der sog. verlängerten Sorgfaltspflicht im Abfallrecht nach einem rechtsfehlerhaften Maßstab bestimmt...
    ...Die Angeklagte, die sich durch das Verschenken des Fahrzeugs die Mühe und die Kosten einer ordnungsgemäßen Entsorgung habe ersparen wollen, habe das Wrack in Entledigungsabsicht einem Dritten überlassen, den sie nicht gekannt habe. A. A. sei nicht Inhaber eines zertifizierten Entsorgungsbetriebes gewesen. Der Angeklagten sei lediglich der von ihm genannte Name und die von ihm angegebene Anschrift bekannt gewesen. Dies reiche nicht aus, um dem strengen Sorgfaltsmaßstab des § 326 Abs. 1 Nr. 4a, Abs. 5 StGB gerecht zu werden...
    ...Bei dem Pkw Audi 80 der Angeklagten handelte es sich zum Zeitpunkt der Übergabe am 28.02.2006 um Abfall im Sinne des § 326 Abs. 1 StGB. Der strafrechtliche Abfallbegriff ist an den verwaltungsrechtlichen Abfallbegriff angelehnt (vgl. hierzu BGH 2 StR 339/96 vom 06.06.1997) und umfasst gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. Anhang 1 KrW/AbfG alle beweglichen Sachen, die vom Besitzer nicht oder nicht mehr verwendet werden und deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will (subjektiver Abfallbegriff, gewillkürter Abfall) oder entledigen muss (objektiver Abfallbegriff, Zwangsabfall)...
    ...Die Angeklagte hat nach den Feststellungen das Fahrzeug unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen Verfahren „sonst beseitigt“ im Sinne von § 326 Abs. 1 Nr. 4a StGB.

    ... Telefone die alle ne Schnur am Hörer hatten.
    Bulle war Beamtenbeleidigung und nicht "Umgangssprache".
    West-Berlin und "Zone", Berlinzulage inne Lohntüte:), mit der Abrechnung vorne drauf, wo es jeder sehen konnte..., dafür aber keinen Pass oder Personalausweis sondern nur nen kleines Heft wo "Behelfsmäßiger Personalausweis" draufstand.
    Der kleine Tierfreund mit seiner Kreidler Florett und Tigerfellsitzbank.

    Nöö, ich brauch keine Bastuk.
    Für den Preis ist sie bestimmt, naja minimum verchromt.
    Als ausgewachsener Mitteleuropäer tu ich mich allerdings schwer mit dem polieren unterm Auto. :D
    Und außerdem, die passt bestimmt nicht bei mir, an der alten Schüssel ist alles noch Zoll und nicht metrisch.

    Hallo liebe Fachmänner, Fachfrauen und Minimalisten,

    1380`er Block, bearbeitete Kurbelwelle, Omega Kolben, Nocke SW10 von Swiftune oder Kent 286SP, Kopf 36-31 Ventile, 1,5`er HHKHW, Vergaser für`s tägliche Leben: HIF 44 (bearbeitet), Verteiler Aldon Yellow, Schwungrad erleichtert

    und nun bitte ich um Urteile und sachdienliche Hinweise.

    Besser SW5, Kopf 35/30, keine HHKHW (1:3 reicht), Vergaser-Cooper oder Metro Verteiler, da elektronisch LCB und 2Dämpfer Auspuff 1,75" und 3.1 ED.
    der Rest passt, ich fahr den Motor so im Alltag.

    ich fänds gut dann haben die mods was zu tun :)

    und jeder könnte sich mal so richtig auskotzen über oberlehrerhafte händler teure preise lange lieferzeiten sich nIcht selber einbauende teile falsche farbe vorm ps ngaben nicht der richtige auspuffsound usw :D

    poooooooooooooooooopkorn satt

    Genau da liegt das Problem.
    Wenn man zu unbegabt zum Einbau ist, hat immer der Händler schuld...
    Bei langen Lieferzeiten und allen anderen Problemchen sowieso.
    Und ein "oberlehrerhafter" Händler ist der letzte Heuler, weil der ja keine Ahnung hat. :headshk:

    Wenn dann aber der Fall wie bei den Kopfdichtungen eintritt, die ja schon fehlerhaft ausgeliefert wurden, ist so was wichtig.
    Kein Händler verkauft so viele Dichtungen, dass er repräsentative Vergleichsmöglichkeiten hat. Er hat den Ärger "das Teil ist Sch***e!"), kaum eine Möglichkeit zu reklamieren ("Ihr Kunde hat was falsch gemacht"), bleibt auf den Kosten sitzen und wird irgendwann die Preise erhöhen müssen.


    Solange es sachlich bleibt, sehe ich da kein Problem.

    "Teil X bei Y gekauft, das und das defekt", ok, hilft allen, auch den Händlern. Die tauschen sich ja auch aus...
    "Y ist d**f, weil X gekauft und jetzt einfach so putt" - per PN anmahnen und ggf sperren.

    Das können die Mitglieder sogar selbst regulieren.
    Siehe "Beitrag melden".

    nur so eine Idee...
    Gruß
    Thomas

    War Posting Nr. 47

    ...und was is nu. Projektaufgabe bis auf weiteres!
    Aber nein, ich behaupte so etwas ja immer nur - macht nur weiter mit euren Luftnummern.

    dietmar

    PS: Mal sehen wie lange das neue Kombigespenst im Forum herumirrt

    Äh, ja...

    Nun mal zur Projektbeschreibung :

    Als Basis dient der berühmte 30th vom Highlinder . Der Hinterachsrahmen ist eh fratze und vorne ist ja bereits ein kultivierter 998er verbaut :cool:
    Angetrieben soll der Mini mit zwei 998er werden , das reicht erstens um Erfahrungen zu sammeln und zweitens ist das Ganze dann nicht so teuer ( soll ja Hobby Schrauben sein ) .
    Metro

    Posting #1
    Alles klar?

    Hätte er jetzt den 30th genommen, wäre das Geschrei auch wieder groß gewesen.
    Hier gehts doch erstmal um die technische Umsetzung, inkl. TÜV (das sind die, die alle 2 Jahre mit spitzen Gegenständen in Deinem heiligen Blech rumpieksen...), da ist's doch egal ob es ein Metro ist.

    Es steht natürlich jedem frei, sowas bei Metro zu bestellen.
    Kost' ja nicht die Welt...

    Sry, aber den spöttischen Komentar konnte und wollte ich mir nicht verkneifen.

    Weiterbauen!

    Das geht nur solange das Geld noch nicht auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben ist.
    Es gibt ja Banken, die lassen sich mit Gutschriften richtig Zeit, da vergehen mal so 2-3 Tage bis das Geld den Besitzer wechselt. Und so lange kann man sich die Überweisung zurückholen.
    Die Zeit reicht aber nicht um solche Spielchen zu treiben um die es hier in dem Thema geht.;)

    Da ich beruflich damit zu tun habe,

    Leider nicht ganz richtig.

    Ich kenn Dich nicht:

    Überweisung
    Keine Möglichkeit, das Geld zurück zu holen.
    Jeder sollte wissen, was er da grade unterschreibt.:headshk:
    @ Klas
    Im Prinzip richtig. Ist es von Deinem Konto erstmal weg, keine Chance mehr.
    Spätestens gegen 0 Uhr ist es im Eingangakonto der anderen Bank. Nennt sich dann "eingegangende, noch nicht verbuchte Zahlung". Liegt aber auf einem anderen Konto:madgo:

    Western Union
    Prima, geht nur mit der Identifikation (Passnr.) von Empfänger.
    Geld wech, weil selber eingezaht.:headshk:

    Lastschriften
    Kann man bis zu 6 Wochen zurück holen.

    Schecks
    Nette Sache. Kann man ja prüfen, ob der gedeckt ist. Nu hat er oben in der Ecke leider 2 kleine Striche, also zur Verrechnung. Kann bis zu 6 Wochen danach storniert werden.

    Bar (intern.)
    Kann ja nix schiefgehen, Schotter gegen Ware.
    Mehr als 10.000€ Zollvergehenund Steuervergehen, Verdacht der Geldwäsche.
    oder man hat eine Zollanmeldung (EU-Recht)
    auch nat.
    Geld prüfen lassen
    kein Geld übergeben (der da hat mir 5000 in Blüten gegeben. Kommt gut wenn man in Dover auf die Fähre will...):eek:

    Beste Möglichkeit:)

    Das unwiderrufliche, bestätigte Akkreditiv (irrevocable confirmed letter of credit)
    http://www.ragoertz.de/Akkreditiv.html

    Kenn ich Dich, unter ehrenhaften (nicht ehrenwerten!:D) Geschäftsleuten sollte ein Handschlag aureichen. Bei mir gilt er wie ein schriftlicher Vertrag.

    Moin,
    Die AAU passt eher für Std-Filter mit Kn-Einsatz.
    Bei Dir sollte die AAM passen.
    Ich hoffe mal, Du hast den passenden Krümmer.

    Den Auspuff würde ich auf 1,625" ändern. "Standart" ist für den 1275.
    Da verlierst Du Leistung.
    Wenns allerdings nur pröööt machen soll... :D

    Gruß
    Thomas