...Mit Verlaub, wenn ich meinem TÜV-Menschen Glauben schenken darf, und das tu ich, ist das Quatsch: er sagte mir, dass er bis zu drei Jahren nach einer Eintragung haftbar gemacht werden kann, und dann auch nur, wenn es zu 100% nachweisbar ist, dass ein Unfall mit Personenschaden genau wegen dieser Eintragung verursacht worden ist. Nach drei Jahren geht der Gesetzgeber davon aus, dass eine Eintragung technisch in Ordnung ist.
Wieder was gelernt! Eventuell wurde das mit den drei Jahren auch etwas.... Angepasst. Bei der Aussage mir gegenüber