Ist irgendwie immer noch so in den Köpfen, als dürfe man das Fahrzeug trotz erheblicher Mängel weiterhin uneingeschränkt nutzen!?
Dem ist nicht so! Man lese den Hinweis auf dem hu-Bericht:
Der Fahrzeug Halter ist zur umgehenden Behebung der Mängel, auch geringe Mängel verpflichtet.....
Innerhalb der vier Wochen kann die prüforganisation ein Nachuntersuchung machen, ein Tag später als die vier Wochen wäre eine neue hu erforderlich!
Gehandhabt wird es in den Werkstätten jedoch immer noch so: "dann haste vier Wochen Zeit und kannst aber solange weiterfahren"
Ein Fahrzeug mit erheblichen Mängeln weiter zu benutzen, oh oh!!! Könnte bei einem Schadenfall mal kritisch werden.
Gruß guido