Achtung hier sind einige Sachen in den ganzen Posts durcheinander gekommen r
die StVO besagt, wenn es nicht bis zum Ende des Beschleunigungsstreifen möglich ist auf die Autobahn aufzufahren, hat man dort anzuhalten bis eine ausreichend große Lücke entsteht und dann aufzufahren
hiermit hat man aber auch zu rechnen!!, denn auf dem Standstreifen kann dort einer liegengeblieben sein!
ich persönlich halte es aber auch anders, und befahre im Notfall auch mal den Sandstreifen, um andere nicht zu gefährden, den 34PS sind nicht sehr viel zum beschleunigen.
andere Auszubremsen ist Nötigung und somit eine Straftat!!!!, jeder der dieses tut sollte bitte selbständig seinen Führerschein abgeben, bevor unsere ordnungshüter es tun
ich persönlich bin auch für eine wiederkehrende Fahrtüchtigkeitsprüfung, aber nicht nur bei Seninioren, denn stark gefährdendes Verhalten kommt in anderen Altersschichten auch vor
Auch sollte eine sollche Prüfung m E auch wissen über die Bedienung des eigenen Fahrzeuges enthalten (z B Leuchtweitenregulierung und Nebelschlußleuchte)
Als hintergrund: ich fahre ca 60.000 bis 80.000 Km im Jahr, und sowas kommt öffters vor als ihr vielleicht denkt, letzte von mir stellte Strafanzeige wegen Nötigung und versuchter Körperverletzung war vor ca 3 Wochen
Aber mein Tip, immer Vorrausschauend fahren und möglichst mit allen möglichen Gefahrensituationen rechnen, wenn doch mal einer Blödsinn macht "keep cool"
bei vorsätzlichen Sachen schaffe ich es aber leider nicht immer ruhig zu bleiben, und dann gibts schon mal ne Anzeige, da solche Leute nicht in den Verkehr gehören