Beiträge von OlliMK

    Es kommt sehr darauf an, welche Art von Haftung gelten soll bzw. gelten muss.

    Will man einen Sachmangel reklamieren (z.B. erkennbarer Fehler, Falschlieferung, falsche Ausführung, Nichterfüllung zugesicherter Eigenschaften), dann ist ausschließlich der Händler der Ansprechpartner, nicht der Hersteller. In den ersten 6 Monaten ab Kaufdatum muss der Händler ggf. beweisen, dass der MAngel nicht schon bei Übergabe vorlage, ab dem 7. Monat geht die Beweislast auf den Kunden über und währt auf diese Art bis zum 24. Monat. Generell ist es auch möglich, Mangelfolgeschäden geltend zu machen, d.h. also z.B. Aus- und Einbaukosten. Ebenso generell ist es aber auch möglich, im Rahmen der Vertragsgestaltung eine Haftungsobergrenze zu gestalten, damit eben gerade nicht der Lieferant einer Unterlegscheibe immer gleich das ganze Auto bezahlen muss. Die Sachmangelhaftung an sich kann aber nicht - auch nicht durch Vertrag - wirksam gegenüber ENdverbrauchern ausgeschlossen werden.

    Anders sieht es aus, wenn jemand durch die bestimmungsgemäße oder vorhersehbare Verwendung eines Produktes zu Schaden kommt. Hier haftet derjenige, der das Produkt in Verkehr bringt; das kann der Importeur sein (Eigenschaft als Quasi-Hersteller) oder der Einzelhändler oder direkt der Hersteller. Ein Durchgriff auf einzelne Personen ist bei dieser Art der Haftung möglich. Auch hier gibt es eine Umkehrung der Beweislast zu Gunsten des Geschädigten. Dieser muss "nur" die Kausalität zwischen der Benutzung des Produktes und dem Erleiden des Schadens darlegen, das genügt, um einen Haftungsfall zu konstituieren, gegen den sich der Hersteller/Importeur/usw. dadurch wehren muss, dass er darlegt, dass das Produkt vollkommen nach dem Stand der Technik (nicht nur nach DIN = anerkannte Regeln der Technik) kontruiert und produziert wurde, und dass alles getan wurde, um Risiken zu minimieren und Fehler selbst zu erkennen. Auch hier können - neben Schäden an Leib und Leben - beschädigte oder zerstörte Gegenstände als Folgeschaden geltend gemacht werden. Kann der Beklagte beweisen, dass der für einen Schaden verantwortliche Kaufgegenstand unfachmännisch installiert wurde (er muss es BEWEISEN), dann muss er auch nicht haften. Als Laie einen Kugelbolzen einzubauen, dabei Fehler zu machen und hinterher zu klagen - das steht dann also trotz an sich günstiger gesetzlicher Lage auf tönernen Füßen.

    Die vorgenannten Regelungen gelten vom Prinzip her EU-weit, sind jedoch national jeweils unterschiedlich im Detail geregelt. Heißt: wenn ich mich wegen eines schlecht konstruierten Kugelbolzens auf die Backe lege, kann ich im Wege der Produkthaftung prinzipiell den Importeur, Händler oder sonstigen Inverkehrbringer verklagen. Wie sich dieser dann mit dem in Taiwan ansässigen Hersteller einigt, ist dann sein Problem und nicht dasjenige des Geschädigten.

    Soweit die Theorie. In der Praxis muss man sich überlegen, wie weit man gehen will. Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe, das wissen wir wohl alle. Und für die Händler und Werkstätten ist es sicherlich auch nicht immer leicht, diesem Risiko gerecht zu werden. Bei einem mir bekannten Großhändler sehe ich, wieviel Aufwand es darstellt, sich entsprechend abzusichern, z.B. durch Besuch / Auditierung der Fertigungsstätten... und das kostet eben Geld.

    Grüße,
    OlliMK

    Bei der Austin/Morris/MG... 1100er Serie gab es keine Versionen OHNE Hydrolastic; hier liegen aber ganz interessante Erfahrungen vor, was die Reparatur der Verdrängereinheiten usw. angeht. Die Hauptausfallursache sind weniger die eigentlichen Einheiten, sondern die Schläuche und deren Schraubverbindung zur Verdrängereinheit. Die Gewinde brechen heraus, z.B. weil sie durch Korrosion geschwächt sind.

    Für diese Fälle gibt es aber ein paar erprobte Reparaturmethoden, die darauf basieren, auf Schläuche und Schlauchanschlüsse aus dem Hydraulik-Fachhandel umzurüsten. Ich werde nachher gern mal einen Link posten, wenn ich wieder daheim bin.

    Einen Vorrat an Verdrängern zu haben ist trotzdem nicht verkehrt....denn DIE kann man nicht reparieren.

    Beste Grüße,
    OlliMK


    Der Schalter benötigt unterhalb ebenfalls noch eine Feder und einen 'Plunger' (kleiner Kolben), sowie den Dichtring der Ölablaßschraube.

    Der benötigte Stößel kann leicht angefertigt werden, z.B. auf der Drehbank oder sogar auch aus einem Stück Gewindestange. Die Länge muss durch Probieren ermittelt werden, bei mir waren es nach etwa 4-5 Versuchen dann ca. 13-14mm; der Durchmesser richtet sich nach dem Innendurchmesser der Feder. Ist der Stößel zu lang, bekommt man den Rückwärtsgang nicht rein, ist er zu kurz, betätigt er den Stößel des Schalters nicht richtig.

    Einen unbenutzten Schalter (Herkunft: grüne Firma) habe ich noch in meinem Besitz, bei mir passte er wegen des Gewindes nicht. Wer ihn haben mag --> PN.

    Grüße,
    OlliMK

    Goodspeed hat Recht, dein Auto muss das nicht haben von Gesetz wegen. Musste meiner auch nicht. Trotzdem habe ich mir Ende letzten Jahres einen RFS montiert, weil es mir beim Einparken in die Garage (mache ich aus logistischen Gründen daheim rückwärts) dann eben doch etwas zu duster war.

    In meinem Fall (EZ 1970) brauchte es dazu einen Rückwärtsgangschalter, der an die Vorderseite des Getriebegehäuses kam, wo bei mir (und wohl auch bei dir) ab Werk eine "Blindschraube" sitzt mit SW 25 oder ähnlich. Irgendjemand hat aber über die Jahre das Gewinde dieser Schraube gerigfügig geändert, so dass die durchaus verfügbaren Schalter (in meinem Fall von der grünen Firma bezogen sowie ein weiterer neuer über ebay) nicht passten. Erst ein gebrauchter Schalter, der zu meinem Baujahr passt, passte dann auch ins Getriebe. Geändert wurde die Gewindesteigung, während der Durchmesser identisch blieb.

    Bei den Austin/Morris 11/1300er Versionen sahen die Schaltgehäuse der "Remote"-Schaltung anders aus als beim Mini, hier muss es nach meinen Informationen auch Varianten gegeben haben, bei denen der Rückwärtsgangschalter auch mal direkt in der Nähe des schalthebels angebracht war. Vielleicht weiß das hier jemand genauer?
    OlliMK

    Bei eingeschalteten Verbrauchern (Licht, Heckscheibenheizung, Gebläse und halbvoller Batterie = hohe Ladeanforderung) schluckt so eine Lichtmaschine
    bis zu 5 PS der Motorleistung .....

    Das wäre der Fall bei einem Generator mit 150 Ampère Nennleistung, entsprechend einer Leistungsabgabe von 2100W (also bei 14 Volt) und einem Wirkungsgrad von 60%. 150 A im Mini wäre dann allerdings doch etwas arg viel....Braucht man hier sicherlich nicht und dürfte auch praktisch niemand so an Bord haben. Insofern ist der tatsächliche Leistungsbedarf niedriger anzusetzen, entsprechend der Nennleistung des Generators. Der Wirkungsgrad von Gleichstrom-Lichtmaschinen dürfte sicherlich schlechter als 60%, hat da jemand eine Verlgeichszahl?

    Grüße,
    OlliMK

    Austin 1100 mit 12G295 Kopf, HS4 und 3,65er EÜ statt 4,13 mit 145R12:

    Tacho 155 (geschätzt echte 150), eine schöne Verbesserung gegenüber der Werksangabe von 130. Fahre im Regelfall aber auch nur 90-110 auf der BAB.

    Grüße,
    OlliMK

    Es wäre auch hilfreich, wenn du etwas genauer beschreiben würdest, was genau passiert, wenn du den Zündschlüssel drehst. Dreht der Motor durch und springt nur nicht an? Dreht er gar nicht? oder nur "müde"?

    Grüße,
    OlliMK


    Aber wie weiter oben schon geschrieben, fällt das bei einem Vergaser-Mini in der Regel nicht auf ;)

    Gruß, Diddi

    Auch hier widerspreche ich: Bei Ferdi wurde das Auto den Zulassungsvorschriften entsprechend MIT G-Kat erstzugelassen und muss dann bei der AU auch entsprechend geprüft werden, d.h. Prüfen der Lambda-Regelung, Störgrößenaufschaltung usw. Ohne Regelung funktioniert das nicht und es kommen logischerweise auch keine konformen Schadstoff-Werte heraus. Insofern fällt das natürlich auf. Ob die Lambda-Regelung mit Vergasern oder mit Einspritzung realisiert wird, spielt für die AU keine Rolle, die Anforderungen sind die selben.

    Fakt ist mal, dass alle Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 01.01.1993 die Abgasgrenzwerte nach Euro 1 einhalten müssen, was ohne Kat oder mit einem ungeregelten Kat nach meinem Kenntnisstand nicht möglich ist. Es kommt dabei auch wirklich auf das Datum der Erstzulassung an, das Baujahr spielt keine Rolle. Wenn also ein TÜV-Onkel einen solcher Art gesetzlich vorgeschriebenen Kat austrägt, handelt er fahrlässig und beschert dem Fahrzeughalter im Fall des Falles ein ernstes Problem. Wenn bei Ferdi also der Kat ausgetragen wurde, würde mich jetzt mal interessieren, wie das Finanzamt darauf reagiert. Schließlich fällt das Auto dann unter eine andere Schlüsselnummer und müsste - selbst wenn die Vorgehensweise an sich legal wäre - deutlich anders (höher !) besteuert werden.

    OlliMK

    Auf unserem Globus verhungern Menschen und wir tanken Brot... Nein Danke! :mad:

    Auch diese Darstellung finde ich recht unsachlich. Wir sollten nicht vergessen, dass Menschen schon vor E5 / E10 / E85 gehungert haben und das wird es auch immer geben. Das Problem ist nicht die Menge an Nahrungsmitteln, sondern deren Verteilung. Ich habe deswegen absolut keine ethischen Bedenken gegen die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen als Kraftstoff. Bedenkt dabei bitte auch, wieviele Anbaugebiete wohl schon durch das Fördern und Transportieren von Öl unbrauchbar wurden auf der Welt. Daran sollten wir auch mal denken.

    Was die technischen Bedenken angeht: zerstörte Vergaser sind in der Tat nicht witzig. Ob hier aber ein Unterschied in der Wirkung zwischen E10 und E5 besteht, das möchte ich jetzt heraus finden. E85 steht auf einem anderen Blatt, zugegeben, in diese Richtung hege ich auch keine Pläne. Falls der Thread-Ersteller aber in die Richtung weiter arbeiten möchte, würde ich mich über eine PN sehr freuen, ich finde das Thema - sachlich betrachtet - interessant.

    OlliMK

    Kschneller Rost im Tank und Aluminiumkorrosion am Vergaser, das ist es doch nicht wert, oder ?

    Wir sollten schon bei den Tatsachen bleiben, von schnellerem Rost im Tank kann keine Rede sein. In einer Oldtimer-Markt 2011 ist das Thema E10 recht ausführlich beleuchtet worden. Wichtige Aussage: ein mit Wasser übersättigtes (!) Gemisch aus Benzin, Ethanol und Wasser ist ein schneller Rost-Bildner, allerdings geht Wasser mit dem Gemisch Benzin+Ethanol zunächst einmal völlig unschädlich in Lösung. Je größer der Ethanol-Anteil im Tank, desto mehr wie auch immer eindringendes Wasser kann unschädlich gebunden werden. Bei E10 mit seinen 7-10% Ethanol-Anteil kann also mehr Wasser gebunden werden als beim normalen Kraftstoff mit max. 5% Ethanol - In der Markt wurde darum auch die Empfehlung ausgesprochen, für die Winterpause den Tank mit E10 zu füllen und einen Benzin-Stabilisator hinzu zu geben. Genau das habe ich diesen Winter auch getan. Für E85 sehe ich den gleichen Wirk-Mechanismus.

    Allerdings ist die Verträglichkeit mit Gummi wirklich ein Thema (könnte man durch Austauschen umgehen, soviel ist es nicht) und die dann veränderte Gemischbildung im Vergaser, die eine Neu-Abstimmung erforderlich macht, ist ebenfalls Fakt. Und ein Wechsel auf E5 oder E10, wenn gerade kein E85 greifbar ist, geht dann ebenfalls nicht. Für den Alltagsbetrieb musst du dir also ein paar Gedanken vor größeren Strecken machen, wo du an eine E85-Säule kommst.

    E10 werde ich allerdings ab diesem Jahr dann auch für den Fahrbetrieb in meinem Austin verwenden. Bei einem Sonntagsauto ist es nicht dramatisch, wenn wirklich Gummiteile getauscht werden müssten. Um den Vergaser mache ich mir - wegen obiger Argumentation - keine Sorgen, werde das aber natürlich beobachten und hier auch gerne berichten (auch wenn's schief geht). 35.000 km mit E10 im Alltagsauto sind jedenfalls wie erwartet ohne Probleme verlaufen. Mehrverbrauch - nicht nachweisbar, das geht in den üblichen Schwankungen zwischen 4,5 und 5,5 Liter einfach unter.

    Alternative Kraftstoffe sind eine prima Sache, wenn man bereit ist, sich mit den erforderlichen Änderungen an der Technik und den eventuellen Einschränkungen in der Verfügbarkeit auseinander zu setzen. Probiert habe ich im LAufe der Jahre immerhin schon folgends:

    - bleifrei in grundsätzlich allen Benzinern, mit und ohne Kat, ohne besondere Umrüstung und ohne Probleme
    - Pflanzenöl in einem Vorkammer-Diesel, im Winter schwierig, im Sommer genial. Erhöhung des Einspritzdruckes und etwas früherer Förderbeginn sind sinnvoll
    - Pflanzenöl in einem Direkteinspritzer (dann Zweitank-Lösung)
    - Autogas (modernes System mit Einspritzung in flüssigem Zustand, kein Verdampfer), gute Erfahrungen, auch was Verfügbarkeit und realen Verbrauch angeht
    - E10 im Alltagsfahrzeug, völlig problemlos und ohne messbaren Mehrverbrauch
    - ab 2012 dann Versuch mit E10 im Vergaser-Oldie, nicht ohne leicht fettere Gemischbildung. Eine Tankfüllung 2011 ist ohne Befund durchgelaufen

    Beste Grüße,
    OlliMK
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    Dann kann ich mich ja über den vor zwei Jahren erworbenen 1100er mit Getriebe (Laufleistung freilich unbekannt) richtig freuen: Kaufpreis 50 Euro inklusive einiger Kleinteile aus dem Armaturenbereich.

    Beste Grüße,
    OlliMK

    Oder, wenn es zeitgenössisch sein soll, auf eine Mehrfach-Sicherungsdose für Torpedo-Sicherungen umrüsten. Solche Dosen und passende Sicherungen gibt es noch ohne Probleme. Hab das bei mir auch gemacht, und auf diese Weise wenigstens von 2 auf 4 Sicherungen aufgerüstet, so dass wenigstens die Benzinpumpe abgesichert ist, die Zusatzfernscheinwerfer und das Tagfahrlicht ebenfalls.

    Grüße,
    OlliMK

    Im September 2011 habe ich eine Lima gekauft, die als neu deklariert war und es wurde auch ausdrücklich nicht um Rückgabe des Altteils gebeten. Und wenn ich jetzt überlege, dass z.B. ein neuer Rotor 85 oder 90 Euro kostet und die ganze Maschine 100 Euro, dann verbringe ich nicht eine Stunde in der Garage mit Basteln, das ist Zeitverschwendung. Da bleibe ich lieber eine Stunde länger beim Kunden und berechne das. Die neue Maschine erweckte übrigens vom Erscheinungsbild her nicht den Eindruck eines aufgearbeiteten Altteils. Und wenn es doch eines war, dann soll es mir auch recht sein - bei max. 5000 km im Jahr spielt das für mich keine Rolle.

    Ist natürlich nur meine subjektive Sichtweise der Dinge.

    Also wie gesagt, meine alte Lima liegt bereit, wenn sie jemand haben möchte.

    Grüße,
    OlliMK

    Hi,

    bei mir ist vor kurzem die originale C40 gestorben - Ladekontrollleuchte brannte während der Fahrt. Ich hatte gehofft, dass es nur die Feldspulen sind oder die Kohlen. Kohlen sind aber in Ordnung und die Feldspulen haben normalen Widerstand, es muss wohl was anderes sein. Ich habe eine neue eingebaut.

    Du kannst die Lima gern umsonst haben gegen Übernahme der Versandkosten. Sie ist in einem Bordnetz mit Plus an Masse betrieben wordne, müsste also einmal umgepolt werden (dauert 2 min.).

    Allerdings kann man eine neue auch für knapp unter 100 Euro bekommen.... da lohnt sich das Basteln kaum.

    Grüße,
    OlliMK

    Einspruch: wenn das Auto ursprünglich ohne Kat erstzugelassen war, kann man dieen Zustand auch wieder herstellen, indem man den Kat ausbaut und austragen lässt. Das hat dann auch mit Steuerhinterziehung nichts zu tun.

    Warum aber soll der Kat überhaupt raus? Prinzipiell ist dem doch eine Leistungssteigerung egal.

    Grße,
    OlliMK

    Noch interessanter....das Urteil kannte ich nicht. Insofern könnte dann doch ein Anspruch auf Sachmängelhaftung bestehen. Danke !

    Aber insgesamt irgendwie keine empfehlenswerte Vorgehensweise - im Streitfall dauert's bestimmt länger, bis man als Kunde zu seinem Recht kommt. Und die Sache mit der Umsatzsteuer-Hinterziehung bleibt ja auch noch....