Das sagt man so, aber steht das auch irgendwo
Also ich hab das gefunden:
1.ANWENDUNGSBEREICH
Diese Regelung umfasst neue Luftreifen, die hauptsächlich, aber nicht nur, für Fahrzeuge der Klassen M1, N1, O1 und O2 bestimmt sind. Sie gilt nicht für Reifen, die hauptsächlich bestimmt sind für
a) die Ausrüstung historischer Fahrzeuge (Oldtimer);
b) Wettbewerbe.
Oldtimerreifen & Weißwandreifen Möller GmbH - Reifen-Lexikon von A – Z
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42008X0730(01)&from=DE