Ich bin ebenfalls im öff. Dienst, allerdings nicht als "Beschäftigter". Vor einiger Zeit habe ich auch eine BU-Versicherung abgeschlossen.
Ganz wichtig ist der o.g. Hinweis auf das Verweisungsrecht. Nach meiner Meinung hilft Dir eine BU mit Verweisungsrecht im Ernstfall so gut wie gar nicht. Denn wenn Du zwar Deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst aber nicht gerade halb tot bist, wird der Versicherer Dich immer auf eine andere Tätigkeit verweisen können, die Du zumindest stundenweise ausüben kannst. Dann gibt's keine Leistungen, auch nicht anteilmäßig. Ohne Verweisungsrecht erhältst Du die vertragliche Leistung, sobald Du DEINEN Beruf nicht mehr ausüben kannst. Daher unbedingt das Verweisungsrecht in der Versicherung ausschließen, was allerdings auch den Preis etwas erhöht. Meine Versicherung muß ohne weitere Prüfung leisten, sobald ein Amtsarzt meine Dienstunfähigkeit feststellt.
Ebenfalls ganz wichtig und auch schon weiter oben genannt: ehrliche und vollständige Angaben im Versicherungsantrag!
Weiterhin solltest Du beachten, dass eine Leistung aus dieser Versicherung als Einkommen im Zusammenhang mit Sozialleistungen (Hartz IV) gerechnet wird. Wenn Du also im Falle der Berufsunfähigkeit einen Antrag auf Hartz IV stellen würdest, Du einen Anspruch auf 600 Euro Hartz IV hättest und 600 Euro aus Deiner BU-Versicherung erhältst, dann gibt es keine Hartz IV-Leistungen. Dann hättest Du Dir die ganzen Beiträge sparen können. Auf Rentenansprüche und auf Ansprüche aus einer evtl. Zusatzversorgung aus dem öff. Dienst werden die Leistungen einer BU-Versicherung (noch) nicht angerechnet. Also vor Vertragsabschluß unbedingt Deine Ansprüche im Falle der BU gegenüber dem Arbeitgeber und einer evtl. Zusatzversorgung aus dem öff. Dienst klären. Dabei sollte Dir auch Deine vergütungszahlende Stelle Auskunft geben können.
Guck mal hier, den gesamten Test kann ich Dir morgen scannen und mailen. Dafür bitte Deine Email-Adresse als PN. Wenn Du Dich mit solchen Testberichten fit gemacht hast, solltest Du sehr schnell merken, ob Dein Berater etwas taugt.
Die von den Versicherern genannten mtl. Beiträge sind in der Regel "Bruttobeiträge". Eine evtl. Überschußbeteiligung kann den mtl. Beitrag senken oder aber die Versicherungssumme erhöhen.
Weiterhin bieten viele Versicherer eine dynamische Erhöhung der Versicherungssumme. Damit kannst Du mit einer höheren Beitragszahlung die Versicherungssumme erhöhen. Diese "Dynamik" rechnet sich in der Regel nicht. Ich selbst verzichte regelmäßig darauf.