Ich habe mal die hier benannte EU Richtlinie nachgeschlagen, die 2020/740:
Verordnung - 2020/740 - EN - EUR-Lex
Die gilt in der Tat nicht für Reifen deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte. ABER diese Richtlinie hat nichts mit dem E-Kennzeichen zu tun, sondern regelt nur die Kennzeichnungspflicht bezüglich der Kraftstoffeffizienz und anderen Verschleißthemen. Es geht also einfach gesprochen nur um die Pflicht die Sticker mit den Infos bezüglich Verbrauch, Lautstärke usw. auf die Reifen zu kleben.
Es bleibt also bei dieser hier in Bezug auf die E-Kennzeichnungspflicht und Zulassung im Straßenverkehr:
EUR-Lex - 42008X0730(01) - EN - EUR-Lex