Haftungsmäßig übrigens spannend… Ich durfte mal ein Gutachten für denjenigen schreiben, der gegen die sich plötzlich öffnende Heckklappe gefahren ist…
Weiß aber leider nicht wie es ausgegangen ist
die sich plötzlich öffnende heckklappe dürfte vor gericht genauso behandelt werden wie eine sich plötzlich öffnende tür gegen die dann jemand fährt: schuld ist der spontane öffner und nicht der gegenfahrer