Kleine Kaufvertragskunde....

  • ......für diejenigen, die das bisher nicht wussten:;)


    Der Kaufvertrag besteht aus zwei Teilen, dem Verpflichtungs- und dem Erfüllungsgeschäft. Das Verpflichtungsgeschäft wird durch die Übereinstimmung der Willenserklärungen von mindestens zwei Personen begründet.


    Eine Willenserklärung wäre z.B. die Aussage "Ich möchte das ***** haben."


    Der Verkäufer muss den Kaufgegenstand entweder an den Käufer selbst oder beim Versendungskauf an einen Frachtführer frei von Mängeln übergeben, das Eigentum übertragen sowie die Zahlung annehmen.


    Der Käufer muss den Kaufgegenstand abnehmen und den Kaufpreis zahlen.


    Die Erfüllung der im Verpflichtungsgeschäft eingegangenen Pflichten erfolgt im Erfüllungsgeschäft (z. B. die konkrete Lieferung und anschließende Bezahlung des Kaufgegenstandes). Sehr häufig fallen Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft zeitlich zusammen wie bei einem Platzkauf oder einer Zahlung Zug um Zug.



    Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag für den Verkäufer:
    • rechtzeitige Annahme des vereinbarten Kaufpreises
    • Verschaffung des Eigentums an der Ware und vertragsgemäße Lieferung


    Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag für den Käufer
    • Annahme und Prüfung der gelieferten Ware innerhalb der geltenden Fristen
    • rechtzeitige Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises


    Erfüllungsgeschäft
    (Verfügungsgeschäft)
    • tatsächliche Erfüllung der vertraglich eingegangenen Verpflichtungen



    Ist aber gar nicht so schwierig wie sich das liest....;)

  • hallo, das ist genau die antwort auf meine frage, die ich noch gar nicht gestellt hatte?! :eek:


    hier sind hellseher im forum unterwegs!? :D


    aber mal im ernst: ich halte es für wichtig zu wissen, wie man hinterher auch "gültige" papiere hat mir denen man auch rechtlich etwas anfangen kann...

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    Mein Name: Taner Taskesen
    Mein Mini: MK V, SPI-Vergaserumbau + Extras...
    Mein Kennzeichen: AW-TT-90(4/10)
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    ich fühl mich wie ein einbeiniger bei einem wettbewerb für's arschtreten... :D
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    "Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod" :D
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  • dazu habe ich auch mal eine Frage.


    Wenn ich im konkreten Fall ein Auto verkaufen will, das zwar mein Eigentum ist, aber aus versicherungstechnischen Gründen auf jemand anders zugelassen ist: welche Person muss als Verkäufer in den Kaufvertrag?


    Eigentlich ist es klar: derjenige, dem das Auto gehört, muss als Verkäufer in den Vertrag. Aber für Amtspersonen ist doch der Halter der Eigentümer...


    Kann mir jemand was dazu sagen?

  • Zitat von m-racer

    "gültige" papiere hat mit denen man auch rechtlich etwas anfangen kann...


    Ein Kaufvertrag ist grundsätzlich formfrei - "Papiere" oder "aufschreiben" sind nicht notwendig - aber sicherer....:cool:


    Übrigens ist egal, wer was von wem kauft - also Verbraucher von Händler oder Verbraucher von Verbraucher - das o.g. gilt IMMER!:rolleyes:


  • Nur der Eigentümer kann das Eigentum übertragen - und das ist derjenige, der den Fahrzeugbrief (der ist nämlich der Eigentumsnachweis) in der Hand hält.

  • Zitat von austin-mini.de

    Nur der Eigentümer kann das Eigentum übertragen - und das ist derjenige, der den Fahrzeugbrief (der ist nämlich der Eigentumsnachweis) in der Hand hält.


    ...und es ist dabei egal, wer in diesem Fahrzeugbrief als Halter eingetragen ist? Okay das ist es, was ich wissen wollte - danke!!

  • Zitat von FG YB 52

    ...und es ist dabei egal, wer in diesem Fahrzeugbrief als Halter eingetragen ist?


    Ist nicht der eingetragene Halter auch der Eigentümer? Ich könnte ja widerrechtlich in den Besitz des Briefes gelangt sein...
    Dieser könnte ja rechtmäßig vom Versicherungsnehmer abweichend sein.

  • Zitat von austin-mini.de

    Nur der Eigentümer kann das Eigentum übertragen - und das ist derjenige, der den Fahrzeugbrief (der ist nämlich der Eigentumsnachweis) in der Hand hält.



    Servus,da muss ich dir leider wiedersprechen.das war mal so,aber schau mal auf die neuen Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Brief) Absatz C4c Der Inhaber der Zulassungsbescheinigungwird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen :eek: :eek: :eek:


    Besser ist da natürlich ein ordentlicher Kaufvertrag inclusive Bestätigung das keine Rechte Dritter an dem Fahrzeug bestehen..
    Gruss Linkskurve

  • Am sichersten ist es wohl, sich einen Kaufvertragsvordruck vom ADAC oder der Versicherungsgesellschaft zu besorgen. Die sind eigentlich juristisch wasserfest formuliert.

  • Zitat von Minifahrer

    Ist nicht der eingetragene Halter auch der Eigentümer? Ich könnte ja widerrechtlich in den Besitz des Briefes gelangt sein...
    Dieser könnte ja rechtmäßig vom Versicherungsnehmer abweichend sein.


    das bekommt aber die Zulassungsstelle spätestens dann mit, wenn Du das Auto zulassen willst. Ist es gestohlen gemeldet, merken die das.


    Im konkreten Fall ist es so, dass der Opel aus versicherungstechnischen Gründen auf meine Mutter zugelassen ist, aber ich ihn gekauft habe. Es ist also mein Auto, dass auf jemand anders zugelassen ist.

  • Zitat von Minifahrer

    Ist nicht der eingetragene Halter auch der Eigentümer? Ich könnte ja widerrechtlich in den Besitz des Briefes gelangt sein...
    Dieser könnte ja rechtmäßig vom Versicherungsnehmer abweichend sein.


    Wenn man ein Fahrzeug "gutgläubig" erwirbt, dann wird man auch Eigentümer!


    Zitat

    Dem Erwerber einer beweglichen Sache ist es grundsätzlich nicht möglich, zu überprüfen, ob der Veräußerer zur Übertragung des Eigentums berechtigt ist.
    Deshalb gilt die gesetzliche Vermutung, dass der Besitzer einer Sache auch Eigentümer ist (§ 1006 BGB).


    Kein Kfz-Händler lässt sich in den "Brief"(oder egal wie das jetzt heißt) eintragen - und ist trotzdem Eigentümer bis zum Verkauf.

  • Zitat von FG YB 52

    das bekommt aber die Zulassungsstelle spätestens dann mit, wenn Du das Auto zulassen willst. Ist es gestohlen gemeldet, merken die das.


    Im konkreten Fall ist es so, dass der Opel aus versicherungstechnischen Gründen auf meine Mutter zugelassen ist, aber ich ihn gekauft habe. Es ist also mein Auto, dass auf jemand anders zugelassen ist.


    Haste ne Kopie von deinem Kaufvertrag? Ich will ja nur im Herbst keine Schwierigkeiten auf der Zulassungsstelle haben, soll alles schnell und glatt gehen.

  • Zitat von Minifahrer

    Haste ne Kopie von deinem Kaufvertrag? Ich will ja nur im Herbst keine Schwierigkeiten auf der Zulassungsstelle haben, soll alles schnell und glatt gehen.


    also ich habe jetzt innerhalb eines Jahres zwei Autos zugelassen und die Zulassungstellen (es waren zwei verschiedene) wollten den Kaufvertrag nie sehen. Aber wenn es Dich beruhigt, kriegst Du natürlich den Kaufvertag, als ich das Auto gekauft habe und alles andere auch noch.
    Nur könnte man dann auch wieder mutmaßen, dass ich das Auto von meiner Mutter gestohlen habe, denn in dem Kaufvertrag stehe ich und in den Papieren meine Mutter ;)


    Oder wir schreiben meine Mutter als Verkäufer rein und fertig.

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