......für diejenigen, die das bisher nicht wussten:;)
Der Kaufvertrag besteht aus zwei Teilen, dem Verpflichtungs- und dem Erfüllungsgeschäft. Das Verpflichtungsgeschäft wird durch die Übereinstimmung der Willenserklärungen von mindestens zwei Personen begründet.
Eine Willenserklärung wäre z.B. die Aussage "Ich möchte das ***** haben."
Der Verkäufer muss den Kaufgegenstand entweder an den Käufer selbst oder beim Versendungskauf an einen Frachtführer frei von Mängeln übergeben, das Eigentum übertragen sowie die Zahlung annehmen.
Der Käufer muss den Kaufgegenstand abnehmen und den Kaufpreis zahlen.
Die Erfüllung der im Verpflichtungsgeschäft eingegangenen Pflichten erfolgt im Erfüllungsgeschäft (z. B. die konkrete Lieferung und anschließende Bezahlung des Kaufgegenstandes). Sehr häufig fallen Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft zeitlich zusammen wie bei einem Platzkauf oder einer Zahlung Zug um Zug.
Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag für den Verkäufer:
• rechtzeitige Annahme des vereinbarten Kaufpreises
• Verschaffung des Eigentums an der Ware und vertragsgemäße Lieferung
Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag für den Käufer
• Annahme und Prüfung der gelieferten Ware innerhalb der geltenden Fristen
• rechtzeitige Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises
Erfüllungsgeschäft
(Verfügungsgeschäft)
• tatsächliche Erfüllung der vertraglich eingegangenen Verpflichtungen
Ist aber gar nicht so schwierig wie sich das liest....;)