interessantes Gerichtsurteil für "tiefe" Minis

  • In meiner Tageszeitung habe ich gerade folgenden Artikel gefunden:
    http://www.nwz-online.de/2_dyn…howid=166915&navpoint=3.1


    Nach diesem Urteil sind zukünftig Klagen gegen Städte und Gemeinde wegen Fahrzeugschäden durch zu hohe Bodenwellen (bis 11,5 cm) zwecklos.
    Also, vor dem Überfahren von Bodenschwellen immer schön nachmessen.


    Ist der betreffende Mini-Fahrer zufällig hier im Forum vertreten (oder kennt ihn jemand)?

    Gruß, Thomas Peteja


    Mini IG Oldenburg


    - 71er Mini 850 von 1981 bis 1983
    - 74er Innocenti Cooper Export B 39/7 von 1983 bis heute: OL-B 3974 H
    - 96er SPI von 2004 bis heute: OL-U 8879
    - 78er Clubman Estate von 2009 bis heute: OL-TP 88 H
    - 81er Puck von 2012 bis heute: OL-EP 81
    - 96er Rover Mini Cabriolet von 2014 bis heute: OL-TP 43
    - 80er Mini Leyland Californian Gal Body Moke von 2015 bis heute: OL-TE 88 H

  • vermessen, die Stadtverwaltung dafür belangen zu wollen...


    Und diese ominösen 11,5 cm... kommt es nicht auch auf den Steigungswinkel an? Ich bin in einer fremden Gegend auch schon mal - zu schnell - über einen Drempel gefahren, weil ich ihn nicht gesehen habe... bin fast nach rechts in die geparkten Autos gefahren... aber auf die Idee, die Stadt zu verklagen, bin ich deswegen nicht gekommen...


    Und McDonalds verklage ich auch nicht, weil ich weiß, dass ich dort in jedem Fall über diese Begrenzer schrappe... hört sich auch ******** an und man sollte besser tragen... aber was will man machen?


    Gruß
    Shorty

    Mini - it`s a state of mind...

  • Ja! Die 11cm sind ein Definitives Maß, auf das sich Autohersteller und Straßenverkehrsbehörden geeinigt haben.
    Kein Serienfahrzeug wird im Bereich vor der Vorderachse und hinter der Honterachse tiefer als 11,5cm sein. Denn - oh Wunder- sind zB. hohe Bordsteine max. 11cm hoch.
    Mein 2. Wagen erfüllte diese Vorschrift im Serienzustand genau:
    Der schrappelte an der Bordsteinkante ganz genau drüber...


    Und jeder, der nicht Serienmäßig rumfährt, ist selber schuld, wenn was passiert.


    ABER! Wenn man mit einem tatsächlich Serienmäßigen und nicht verschlissenen Fahrzeug irgendwo hängen bleibt (-->tiefe Schlaglöcher), darf man das Straßenbauamt zur Kasse bitten.
    (Sofern dort kein Schild o.ä. vorher drauf hinweist)



    Steigungen (Böschungswinkel und Rampenwinkel (-->Kuppen)) sind auch genau festgelegt.
    Für den Mini ist der Böschungswinkel eher uninteressant - da hat er mehr als jeder Geländewagen, weil ja die Räder in jedem Eck stehen....
    Der Rampenwinkel ist eher kritisch...vor allem für die Auspuffanlage...



    Andreas

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • ich sag nur "Tiefgaragen"... egal ob auf oder Abfahrten - je nach seitlichem Einfahrwinkel schrappelts mal mehr und mal weniger... :mad:


    Wie sieht es denn hier mit Vorschriften aus? Und wie steht es mit den McDonalds-Hügellandschaften - hat die schon mal jemand nachgemessen?


    Müssen / Dürfen Schlaglöcher demnach auch tiefer als 11 cm sein, bis man sich zwecks Schadenbehebung an die Stadtverwaltung wenden darf?


    Gruß, Shorty... der in den ersten Mini-Monaten dachte, er hätte umgeschult und sei jetzt Schlagloch-Sucher:D :mad: :D

    Mini - it`s a state of mind...

  • Zitat

    Wie sieht es denn hier mit Vorschriften aus? Und wie steht es mit den McDonalds-Hügellandschaften - hat die schon mal jemand nachgemessen?



    Hmmm...sind ja i.d.R. Privatgrundstücke und daher bist du auf denen ihrem Parkplatz wohl nur geduldet. Dich zwingt ja niemand, dort zu Parken. Öffentliche Straßen dagegen müssen von jedem "normalen Auto" befahrbar sein.


    Ja, der Rampenwinkel hat's in sich... :(



    Zitat

    Müssen / Dürfen Schlaglöcher demnach auch tiefer als 11 cm sein, bis man sich zwecks Schadenbehebung an die Stadtverwaltung wenden darf?


    Ne, geht sicherlich auch früher, wenn dadurch der Verkehr beeinträchtigt wird....Aber wie gesagt...spätestens 5min. nach Beschwerdeeingang steht dann dort ein Schild...mehr nicht.

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • Und entstandene Schäden wie abgerissener Auspuff oder ähnliches sind dann "egal"?


    Das ist wirklich übel....


    Zu McD - ja, das kann sogar sehr gut sein mit dem Privatgrundstück - die Schilder "es gelten die Stvo" sagen wohl nichts über Privat oder öffentlich aus, oder?


    Gruß Shorty.

    Mini - it`s a state of mind...

  • Zitat

    Und entstandene Schäden wie abgerissener Auspuff oder ähnliches sind dann "egal"?


    Wenn sie tiefer als 11cm hängen: JEPP!




    Zitat

    Zu McD - ja, das kann sogar sehr gut sein mit dem Privatgrundstück - die Schilder "es gelten die Stvo" sagen wohl nichts über Privat oder öffentlich aus, oder?


    Doch... indirekt schon: Man geht davon aus, dass die Leute wissen, dass es ein Privatgrundstück ist und weist darauf hin, dass man beschlossen hat, dass auch hier die Stvo gilt. Also Rinks vor Lechz, Rechtsfahrgebot u.ä.
    Man sagt ja nicht, dass die StvZo gilt. Also deine Kiste kann daher kommen wie sie will. Dir kann niemand (Polizei) überhaupt gar nix.


    Theoretisch kannst du auch Vorschreiben, dass die Stvo von England gilt oder Timbuktu...oder eigenen Regeln aufstellen.
    Aber praktisch verursachst du damit nur ein heiloses Chaos
    Hmmm...wär aber bestimmt 'n Spaß! ;)


    Übrigens kann jeder Grundsätzlich auf seinem Grundstück tun und lassen, was er will - solange es dem Flächennutzungsplan (?) entspricht.


    Andi

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

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