Garantiefall oder nicht????

  • Wenn ich richtig gelesen habe hast Du Rechtsschutz. Ich gehe ebenfalls davon aus daß er Händler das Auto nicht "im Auftrag" verkauft hat. Wäre dies der Fall stünde das Wort Garantie bzw. Gewährleistung ja gar nicht im Raum.
    Wenn der Händler das Getriebe nicht im Rahmen der Gewährleistung reparieren möchte wäre der Gang zu einem Anwalt (nach vorheriger Kontaktaufnahme und Bewilligung der Versicherung) der nächste Weg.


    Hier dem Käufer ein Verschulden anzulasten ist wohl lächerlich. Wenn das Mini-Getriebe bei "falscher" Behandlung in kürzester Zeit ruinierbar wäre hätten Werkstätten immer genug zu tun. Der Mini wird auch heute noch überwiegend von "normalen Autofahrern" gefahren. Diese fahren den Mini wie ein "normales" Auto und müßten ja auf diese Art unzählige Getriebeschäden provozieren.


    Zu behaupten, daß Motor und/oder Getriebe zu Verschleißteilen zählen ist ebenfalls an den Haaren herbeigeholt. Verschleißteile sind Bremsen, Zündkerzen, Verteilerkappen und -finger, Luftfilter u.ä. Dinge, die turnusmäßig beim Kundendienst erneuert werden.


    Du hast Deinen Mini ja beim Händler gekauft um auf der "sicheren Seite" zu sein. Davon gehe ich jetzt mal aus. Im ersten halben Jahr der ein Jahr laufenden Gewährleistungspflicht bist Du absolut auf der sicheren Seite...


    Gruß Stefan

  • Ist ein Händler für solche Fälle nicht auch versichert? Oder muß der in dem Fall wirklich die Reparatur aus eigener Tasche zahlen. Ich könnte mir vorstellen, daß es dafür, für die Händlerseite ne Versicherung gibt.
    Wenn das so ist, verstehe ich nicht, warum der so rumzickt.
    Blöd ist nur, daß sich sowas immer hinziehen kann und wird. Wenn die Anwälte erstmal loslegen sowieso.

    91er Mayfair "Pozilei", 87er Ford F250, 2010er Ford Crown Vic L.A. Police, 2010er Chrysler 300C, Stockccar BMW E30, Stockcar Lada 2101

  • aber auch mit "durchreissen" schafft man das doch nicht auf wenige 1000 Kilometer, oder?
    Das mit dem schlechten Zustand......... trifft wohl eher nicht auf wenige sondern eher auf viele Minis zu.....


    Gruß Stefan
    PS: Ein Minispezi würde sich wohl nicht wie dieser Händler verhalten. Er müßte damit rechnen daß sowas "die Runde macht". Die Szene ist ja nicht so unüberschaubar. Und das Forum findet in der heutigen Zeit ja auch fast jeder....

  • @metro: fahr mein Auto, schrotte das Getriebe und bau mir dafür dann gleich JK Getriebe ein. Am besten mit 5 Gängen........ natürlich "kostenlos". Wäre das ok für Dich?


    Ich stehe bei der Getriebeschädendiskussion sowieso ein bißchen daneben. Da ich (abgesehen von Barbaras Vergaser Cooper und unserem Winter-SPi) noch nie einen Mini besessen habe der jünger war als Baujahr 86 sind mir Getriebeschäden gänzlich unbekannt.........



    Gruß Stefan

  • 41tkm und Getriebeschaden? Vielleicht sind es stattdessen 141.000km - das kann man dem Verkäufer dann evtl. auch anlasten...ich mein' 3500 für einen 96er mit echten 39tkm ist schon etwas zu seltsam.

  • Habe heute mit meiner Rechtschutz gesprochen


    .....alles im grünen Bereich.....


    Die Reparatur MUSS auf "Garantie" gemacht werden. Autohändler haben dafür im Normalfall eine Rück-Versicherung.
    Habe den Rat der Versicherung befolgt und eine Frist von 2 Wochen gesetzt. Wenn innerhalb der Frist keine Einigung erzielt wird, kann ich das einklagen und dann wirds für den Kollegen teuer (und für mich stressig). Ggf. muss er dann Wagen sogar zurücknehmen und die Kohle, abzüglich der Nutzungskosten, hergeben.


    Ich denke mal, daß gibt womöglich noch "Spaß". Kann ich nicht verstehen, daß ein Händler (möchte nicht sagen wers ist um Ärger zu vermeiden) sich so verhält. Der kann sich doch denken, daß man sich informiert und dann reagiert.


    CrappyThumb: Guter Hinweis. Werd da mal von einem befreundeten Werkstattleiter schauen lassen.

  • Zitat von Barry


    ...
    Habe den Rat der Versicherung befolgt und eine Frist von 2 Wochen gesetzt. Wenn innerhalb der Frist keine Einigung erzielt wird, kann ich das einklagen und dann wirds für den Kollegen teuer (und für mich stressig). ...


    Ich hoffe ja mal, das Du die Frist schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an Ihn abgeschickt hast, damit du was in der Hand hast!


    Bezüglich der Kilometerleistung würde ich mal den Vorbesitzer anrufen, der ja im Brief drinsteht und mal fragen, mit wieviel KM er den Wagen verkauft hat! Das könnte Licht ins Dunkel bringen, ansonsten Service-Heft checken, sofern vorhanden, oder nach Ölzettel oder dergleichen im Motorraum schauen, da sollten der letzte KM Stand auch draufstehen, sofern per Werkstatt repariert!


    gruss


    jürgen

    Es ist gar nicht auszudenken, was unsere Gedanken aus uns zu machen imstande wären,
    wenn wir imstande wären, etwas aus ihnen zu machen. - Ernst Ferstl - :cool:


    nachtausgabe.de

  • Hab mal mit dem Vorbesitzer telefoniert. Die Km-Leistung stimmt.


    Am Mittwoch soll ich den Mini in die Werkstatt bringen :) und Freitag kann ich ihn wieder abholen.....


    Schon erstaunlich wie ein simpler Brief wirkt.

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