Hallo,
ich will jetzt mal einen neuen Thread aufmachen um den https://www.mini-forum.de/showthread.php?t=34844 nicht zuzumüllen!
Ich war bisher immer von hören/sagen ausgegangen, das man zwar ein Garantieanspruch oder Gerährleistungsanspruch hat, wenn von Privat gekauft/verkauft wird, dieser jedoch einfach im Kaufvertrag ausschließbar ist.
Ich würde mich freuen, wenn Ihr klarheit in das Thema bringen könntet
Bitte nur wirkliches Wissen, welches auch belegbar ist, hier Posten und nicht:
"ich dachte aber, weil ich gehört hatte"
Vor Privat?
Gewehrleistung?
Garantie?
verdeckte Mängel?