Rückfahrscheinwerfer Pflicht?

  • also Wert drauf legen sie schon, klar, frage ist halt ob der bei dir Pflicht ist:
    Ab EZ 1.1.1987 Pflicht, siehe
    http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__52a.html
    und
    http://www.adac.de/Auto_Motorr…1&SourcePageID=61098&TL=2


    ...aber in deinem Profil steht der Silverbullet sei orchinool ;)


    Ist er nicht pflicht aber angebaut - muss er funktionieren, auch das steht irgendwo in der StVZO.

    Have you tried turning it off and on again ?

  • also ich hab mal gehört das ein rückfahrscheinwerfer keine pflicht ist???? korrigiert mich wenns verkehrt is


    hm ok...geb mich geschlagen...... :) is wohl doch pflicht

    it´s a mini....and it´s coooool :D:rolleyes:

  • Pflicht hin oder her..... mein TÜVler hat geschrieben NSL ohne Funktion, geringer Mangel... es hängt also wie immer vom jeweiligen Prüfer ab ;)

    Gruß Frank


    Member of Mini 'a' tour - Mini Club im Rhein-Main Gebiet » Mini 'a' tour
    It´s not a car, it´s a state of mind!

  • nene, das wäre zu einfach ;)
    geht die NSL nicht ist das gemäß prüfkatalog ein geringer mangel.
    ist sie aber falsch angebracht, fehlt, nicht genehmigte ausführung, ist das ein erheblicher mangel ;)

    If you can't stand a joke, don't drive one

  • Laut OldtimerMarkt Heft 06/09 Seite 215:


    Sind WEISSE Rückfahrscheinwerfer mit E-Prüfzeichen Pflicht ab EZ 01.01.87,
    Rote Nebelschlussleuchte (mit entsprechendem Prüfzeichen) ab EZ 01.01.91.


    Das ist zumindest die Vorschrift...


    Gruß aus Mainz


    René

  • Bei mir hat der Prüfer auch gemeint die Birne sei wohl kaputt und es unter geringe Mängel abgetan :D


    gruß Piet

    ..der immer schwarze Hände hat:D

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