Mc57: Mhm, da hab ich völlig unterschiedliche Aussagen rüber gehört. Rover sagt: Eintragen, TüV sagt eintragen, Reifenhändler sagt eintragen - und Minischrauberwerkstatt sagt: Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller reicht, sofern immer mitgeführt.
Wenn ich mal diejenigen, die bei ner Eintragung monetär profitieren, weglasse *G* steht's 2:1 ... um Ärger mit den grünlichen Männchen zu vermeiden (obwohl man ja kaum was sieht) hab ich dann mal in den sauren Apfel gebissen und den ganzen Schlonz eintragen lassen. Billig ist anders 
Aber lustig wars. Zitat TüVMännchen: "Wieviel ist der denn tiefergelegt?" (mein Kleiner ist Serie ohne Fahrwerksänderungen). Dann hat er auf den Felgen keine Seriennummer gefunden und hatte keine passende Nuss für die Radmuttern *G*. Und zuletzt hat er den Rückwärtsgang net gefunden ...
Naja, war aber nett und hat bereitwilligst eingetragen.
gruß,
-.jan.-
PS: was ich noch vergaß: Wenn jemand das Schreiben von Rover braucht kann ichs gerne mal durch den scanner jagen und verschickern. Sind 4 verschiedene Felgen gelistet, inkl. der originalen Rover Minilites. Der Mensch, der in der Homologation das mit den Bescheinigungen macht, heißt übrigens Jochen Schultze (jochen.schultze@mgrover.de).