...Ich find´s halt irgendwie nicht angebracht, daß der Tüv einer "Karre", die definitiv nicht zulassungsfähig ist, sogar noch ein H-Kennzeichen verpasst, obwohl diese 1. durchgerosteten Unterboden 2. Bremsen, die eigentlich lebensgefährlich sind usw... besitzt. H-Kennzeichen bedeutet mindestens Zustand 3 und das kann mit diesen Mängeln unmöglich sein.
Wenn das alles wurschtegal ist, wozu gibt´s den dann überhaupt nen Tüv? Die Rechtfertigung für die HU ist doch imho die, daß keine definitiv verkehrsuntauglichen Kisten unerwegs sein sollen.
Vielleicht lag es ja auch am Verkäufer. Es gibt da gerade in Stuttgart einige Minischrauber die mit eben solchen Kisten unterwegs sind (auch mit H).
Wie und wo das funktioniert weiß ich auch.
Aber jeder Fahrzeugführer hat sich vor Fahrtantriff der Verkehrstüchtigkeit seines Fahrzeuges zu vergewissern.
Also trifft den TÜV keine direkte Schuld, theoretisch sogar ncoh ncihteinmal den Verkäufer, da dieser das Fahrzeug sicher wie besehen und Probegefahren unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft hat.
Nähere Auskünfte etc. wenn erwünscht aber bitte per PN oder Tel.
dietmar