Nachdem wir das Für und Wider von Blinkern und deren Nutzung "beleuchtet" haben (pun intended), mal kurz zurück zu LWR, LED-Scheinwerfern usw.
Als emsiger Nutzer des Internets und interessierter TÜV-Untersuchungs-Besteher habe ich mir einerseits die StVZO§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht durchgelesen, in der ausschließlich von autom. LWR-Anlagen bei Gasentladungslampen gesprochen wird. Xenon ist nicht das Thema, LED schon.
Bei mir kollidiert das alles ein wenig mit der Aussage, dass alle Fahrzeuge ab 1991 so eine LWR verbaut haben müssen und diese muss auch funktionieren. Worauf beruht diese Aussage? wurde seitdem die StVZO aktualisiert und es stand vorher drin?
Vllt weiss hier jemand mehr...
VG
CaptnB