Mini Kauf ohne Brief???

  • Hi
    Kann einen 76 Leyland günstig bekommen aber das problem ist das der mini schon ca 10jahre abgemeldet ist und der verkaüfer kein brief hat.
    Von vorne!!!
    Es wurde mir ein Leyland angeboten den ich gerne wieder aufbauen wollt währen ich mit meinen 90er weiterfahren kann.
    Der verkaüfer hat diesen mini restauriert und dann stand der mini.
    Der bestitzer ist verstorben und der mini steht nun schon seit jahren auf seinem hof und gammelt leider vor sich hin.
    Die erben haben sich nie gemeldet.
    Nun Meine frage!!!
    Kann ich den kaufen(KLAR kann ich aber) und später den brief neubeantragen???
    Oder ist der mini verloren?


    MfG Mellow


    PS: Bitte verschieben falls hier falsch!!!

    Von meinem Amiga 1200 gesendet:

  • Danke!


    Das is interessant was Harleyherbert da schreibt.
    Also ist es möglich den wieder zuzulassen.
    Will nicht einen mini kaufen,zeit rein stecken und dann keine chance auf eine zulassung haben.


    MfG

    Von meinem Amiga 1200 gesendet:

  • Dank neuer Zulassungsregelung von vorletztem Jahr ist das absolut problemlos. Im Prinzip fährst du dein frisch renoviertes Auto zum normalen TÜV, das kostet nen paar Euro mehr, weil er die Vorlage für nen neuen Brief machen muß und dann ab zur Zulassungsstelle und anmelden.
    Eine Briefkopie eines baugleichen Wagens macht es dem TÜVer viel einfacher!


    Das wars, nix mehr mit Flensburg etc. Nur zum TÜV und fertig!

    91er Mayfair "Pozilei", 87er Ford F250, 2010er Ford Crown Vic L.A. Police, 2010er Chrysler 300C, Stockccar BMW E30, Stockcar Lada 2101

  • Nach meinen Erfahrungen aus dem letzten Jahr (2008 und Anfang 2009) ist die Zulassung Ländersache. Gerade bei länger abgemeldeten Fahrzeugen kann es von Bundesland zu Bundesland (z.B. PI & HH) Unterschiede geben.
    Unbedingt vorher mit der jeweilgen Zulassungstelle klären, welche Unterlagen und Vorgänge (Aufbietung, KBA Auskunft, etc) benötigt werden.....ansonsten wird es eine enorme Rennerei :rolleyes:


    Viel Erfolg!


  • ... ich habe eine kleine, aber entscheidende Verbesserung eingebaut ... ;)


    War gerade in den letzten Monaten ein interessanter Bericht in der dt. Oldtimerzeitschrift zu dem Thema.


    Zusammengefasst mein Verständnis: An den Wagen kannst Du kein Eigentum erwerben, auch nicht gutgläubig, da keine Papiere vorhanden sind und Du das Fahrzeug nicht von den Eigentümern, nämlich den Erben ;), erwirbst (ggfs. nachzuweisen über Erbschein).


    Risiko hierbei ist, dass Du den Wagen in Zustand 1 versetzt und irgendwann stehen die Erben da und sagen Dankeschön und auf Wiedersehen! ;)

  • Die Frage ist, wer hatte den Brief zuletzt und wo ist der gelandet?


    Autobild Klassik 01/2009:


    Wer den Brief eines Autos hat, ist sein besitzer - so einfach ist das.
    Scheunenfund ohne Papiere?--> Finger weg


    Es sollte vom Verkäufer ein neuer Brief oder eine Eidesstattliche Erklärung eingefordert werden...wenn sich dann jemand von den Erben mit dem Originalbrief auf den Hof stellt und den Wagen fordert, kann man einen gutgläubigen Erwerb besser nachweisen.


    Auto abgemeldet Brief verloren: eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers.


    soweit die Autobild...



    In Deinem Fall:
    Der Scheunenbesitzer wird wohl die Familie des Verstorbenen kennen. Mit der Adresse / Telefonnummer bewaffnet, würde ich an die Witwe /Erben herantreten und mal die Sachlage klären...vieleicht ist ja in irgendeiner Kiste der Brief noch vorhanden.


    Inno-Uwe
    AUF KEINEN FALL DARF DER BAUER DEN OHNE ZUSTIMMUNG DES BESITZERS EINFACH AN IRGENDWEN WEITERVERKAUFEN!!!
    Geschweige denn Geld nehmen....





    Das ist nix anderes, als wenn ein Nachbar seinen Rasenmäher bei mir in die Garage stellt und ich den weiterverbimmel, weil er sich den Winter über seit 5 Monaten wegen dem Ding nicht mehr gemeldet hat.

    LOUD PIPES SAVE LIVES !!!


    ---> fehlende Leistung wird durch den WAHNSINN des Fahrers ergänzt !!!


  • Story der Autobild:


    Herr Vosloh hat einen Mercedes 220 SEb bei Herrn Klaas gekauft. 10.800,- inkl. Kaufvertrag und dann für über 76.000,-€ restauriert.
    Beim Strassenverkehrsamt hatte er ordnungsgemäß das Aufgebotsverfahren durchgeführt und einen neuen Brief bekommen und das Fahrzeug zugelassen.


    Nun meldet sich (natürlich nach der Restaurierung) Herr Rost, der den Originalbrief in der Hand hält. Herr Rost hat seine alte werkstatt nur an Herrn Klaas weitervermietet und den MB dort untergestellt. Er spielt natürlich nie mit dem Gedanken, das Fahrzeug zu verkaufen.


    Vosloh hat einen Kaufvertrag und die Dokumente vom Strassenverkehsramt.
    Klaas behauptet, er durfte den Wagen als Gegenleistung für Unterstellkosten und Reparaturen verkaufen.
    Rost behauptet natürlich das gegenteil und besitzt den Original KFZ-Brief.



    Der Gewinner ist: Herr Rost...mit nem gut aufbewahrtem Brief an eine Gratisrestaurierung seines Fahrzeuges gekommen


    Inno-Uwe
    irgendwie hat Dein Fall fast dieselbe Konstellation...:rolleyes:

    LOUD PIPES SAVE LIVES !!!


    ---> fehlende Leistung wird durch den WAHNSINN des Fahrers ergänzt !!!


  • Inno-Uwe
    irgendwie hat Dein Fall fast dieselbe Konstellation...:rolleyes:


    ... jepp, es fehlen nur der Hauptakt, die Restauration und der Schlußakt, die kostenfreie Übergabe an den Eigentümer ... :eek::D

  • Habe mir das Ganze nochmal genau durchgelesen...


    Der jetzige Verkäufer hat das Fahrzeug restauriert und dann auf seinem Hof gammeln lassen?
    Und der Eigentümer und eigentliche Besitzer ist verstorben?


    Dann soll bzw. muss er sich entweder den Brief oder eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust desselben bei den erben einholen, bevor er das Fahrzeug weiterverkaufen darf.


    Wahrscheinlich hat der Restaurator noch ein paar offene Forderungen gegenüber dem Verstorbenen.
    Einfachste Lösung: Der Verkäufer macht mit den Erben einen Kaufvertrag über seine Forderungen, dann rücken Die Erben im Gegenzug den Brief oder die Eidesstattliche Erklärung raus. Erst jetzt darf der Verkäufer den Wagen mit den nötigen Dokumenten weiterverkaufen.


    Inno-Uwe
    natürlich dürfen die Erben das fahrzeug auch direkt an Dich verkaufen...wie das dann aber mit den 10 Jahren Unterstellgebühr zwischen Eigentümer und verkäufer aussieht...

    LOUD PIPES SAVE LIVES !!!


    ---> fehlende Leistung wird durch den WAHNSINN des Fahrers ergänzt !!!


  • Hallo,


    nachdem ich hier aus einem älteren Beitrag zitiert wurde...


    Meine Aussage gilt nur bei Fahrzeugen mit einwandfreien Besitz- und EIGENTUMSverhältnissen.


    Das ist hier nicht der Fall! Wenn der eigentliche Eigentümer (auch ohne Brief!!!) oder ein Besitzer des Briefs auftaucht wird das ganze kompliziert!


    Ich hätte jetzt so eine VESPA geschenkt bekommen können und abgelehnt.
    Eigentumsübertrag ohne Eigentumsnachweis ist schwierig. Anders sieht die Sache aus meinem Zitat aus, das waren Fahrzeuge mit klaren Eigentumsverhältnissen.


    Gerade bei Fahrzeugen wie dem MINI mit Herstellungwert meist über Marktwert würde ich von kritischen Käufen und geschenken Abstand nehmen.


    Gruß aus Mainz René


  • ... das einzig "Sinnvolle" wären aussagekräftige Bilder zum bescheidenen Zustand und damit schlechten Marktwert (als potentieller Schadensersatz ;)) und dann die Leiche fleddern ... :rolleyes:



    Aber am ehesten Finger wech ... ;)

  • Achtung Mr. Grease, Markus...


    Im Oldtimer-markt hat das genau nicht geholfen. Ein toter Mercedes SL190
    wurde nach so einem Deal (in gutem Glauben) toprestauriert. Die Erben hat´s gefreut. Haben IHR Auto ohne Wertdifferenz bzw. Zuzahlung zurückbekommen. Der Restaurateur hat alle Aufwendung in den Sand gesetzt.


    Leichfleddern würde ich auch kritisch beurteilen...


    Gruß René


  • Hallo René,


    genau Deiner Meinung - gutgläubiger Erwerb ist hier fast nicht möglich, eidesstattliche Versicherung hin oder her, weil wenn die Eigentumsverhältnisse unklar sind, ist gutgläubiger Erwerb wohl schwierig machbar. :rolleyes:


    Fall für Juristen :rolleyes: - aber es gibt genug Minileichen mit Papieren, also was soll all der Stress ... ;)

  • moin.
    ich habe eure tips angenommen und mal versucht die erben des mini zu erreichen nachdem der verkaüfer mir die adresse gegeben hatte aber die wollten mir nix bestätigen das die den mini verkaufen.
    somit ist für mich das thema erledigt.
    ich will den kleinen doch nicht fertig machen und dann als vollpfosten dastehen wenn die den wieder haben wollen.
    also danke an alle die hier tip´s gegeben haben.
    Könnte heulen wenn ich daran denken muss das der nun weiter gammelt und niemand ihm hilft.
    Also wieder einer weniger:headshk:


    MfG Anne und Christian

    Von meinem Amiga 1200 gesendet:

  • Wir hatten in den letzten 15 Jahren diverser ähnlicher Fälle. Bisher gab es nie Probleme. Allerdings ist die Abwicklung immer über einen Anwalt gelaufen.


    1.
    Der Besitzer muß belegen, das alles unternommen wurde um den Eigentümer zu ermitteln und zu kontaktieren (Bundesanzeiger, Melderegister...).


    2.
    Oft gelangen solche Fahrzeuge ja aus Mietverhältnissen oder Ähnlichem in den Besitz des jetzigen Besitzers. Jetzt kann der Besitzer das Unternehmerpfandrecht anwenden. Als Beispiel seid x Jahren keine Miete mehr erhalten macht xx Euro.


    3.
    Der Fahrzeugwert muß amtlich ermittelt werden, am besten natürlich per Wertgutachten.


    4.
    Der Besitzer darf das Fahrzeug nicht unter Wert verkaufen und muß Gewinne (Mietschuld < Verkaufserlös) eventuell später an den ehemaligen Eigentümer auszahlen.


    An Fahrzeugen, die irgendwo herumstehen und kein Pfandrecht in Anspruch genommen werden kann kann rechtlich vermutlich kein Eigentum erlangt werden.

  • Allbrit...


    das wundert mich... beim reginolaen VESPA-Händler stehen 3-4 Vespas die wegen nicht bezahlten Rechnungen einbehalten wurden.


    Obwohl die Situation klar ist, kann der Händler -auch mit eingeschaltetem Anwalt- nicht verkaufen. EIGENTUM ist klar nicht der Händler. Auch in der Oldtimer-Markt sind regelmäßig Artikel die Deiner Aussage klar widersprechen.


    Was ich bei Deinem Beitrag nicht verstehe... Du spricht in Mehrzahl. Gibt es soviele Fahrzeuge mit unklaren Besitzverhältnissen wo Alt-Eigentümer plötzlich ihr Ex-Auto wiederfinden? Alle beim gleichen Händler?


    Oder macht Ihr das Aufgebot generell über einen Anwalt? Zur Vorsorge?


    Gruß aus Mainz


    René

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