Alles, was es zum Zeitpunkt des Fahrzeugbaujahres schon gab, darf grundsätzlich verbaut werden, falls es dazu entsprechende Freigaben gibt (ABE oder per KBA-Nr.)
Ausgenommen sind Dinge, die per allgemeiner Gesetzgebung auf neueren Stand gehoben wurden.
D.h. Abgasverhalten, Lärmemissionen (Auspuff), Gurte, ...
Es ist also verboten, einen Motor nach älterer Abgasnorm einzubauen.
Bei Bremsanlagen gab es keine wirklichen Änderungen bzgl. der Bremsleistung.
Es gilt m.W. nach wie vor eine bauartbedingte Mindestverzögerung von 5m/s². Das schafft jede 10"-Bremsanlage.
Solange du dein Bremssystem (Zweikreis/Einkreis) nicht grundlegend auf den alten Stand umbaust, ist also alles gut.
Geändert von J&A (07.11.2019 um 01:06 Uhr)
POWER!!!!!!!!!!!!
Jeremy Clarkson