Falsche Räder eingetragen?

  • In meinem KfZ-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I ) sind 12 Zoll Räder (165/60R12 71S) eingetragen.

    Richtig wäre 5 Stern-Revolution-Felgen 6 x 13 (Breitreifen 175/50 R 13), Schätze, es war ein Versehen.

    Was kann ich machen?

  • Eigentlich ist oder besser gesagt brauchte im Teil1 nur die kleinste Größe Eingetragen sein, mit der das Auto ausgeliefert werden konnte.

    Aber mit den Jahren hat sich gezeigt oder es sich so Entwickelt, das die Hersteller doch wieder mehr da eingetragen haben.

  • „Richtig“ muss da nichts sein …..

    Gab es jemals 6j13 Revo‘s ab Werk ???

    Der Standard-Mini ab 1984 / 1985 hat 12“ Räder

  • Die CoC -Papiere sind bei „gebraucht gekauft“ oftmals nicht mehr beim Fahrzeug …

  • Beim Silverbullet waren sie ab Werk drauf, siehe Prospekt.

    Es geht auch nur drum, das es Zeiten gab, bei den die Behörden es aus Unkenntnis oder aus Absicht so gemacht haben.

    Deswegen muss man, beim Empfang des Fahreugscheins (Teil1) auch Unterschreiben, geprüft und es ist alles richtig.

    Meist glaubt man, es wird nur der Empfang quittiert.

    vera-d
    1. Januar 2018 um 17:53
  • Da muss man aufpassen !!

    Mir haben sie beim Motorrad -Ummelden aus versehen statt EZ 1984 in die Papiere 1994 reingetippt …. und damit wäre die Maschine AU-pflichtig geworden …. würde die Grenzwerte von 1994 aber sicher nicht schaffen …

    Ein Griff ins Klo, wenn man es nicht bemerkt.

  • Die CoC -Papiere sind bei „gebraucht gekauft“ oftmals nicht mehr beim Fahrzeug …

    Gibts in der Form erst mit Gültigkeit 1.1.1997.

    Rover gibs nichts mehr, Prospekte vorzeigen stell ich mir auch lustig vor...

    Tüv Eintragung wird der einzige weg sein das legal anfechtungsfrei zu fahren...


    Oder es gibt einen alten Brief des Fahrzeugs wo die 13 Zöller drin stehen...

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