Saisonkennzeichen und HU/ASU

  • Ich habe für meinen Mini Saisonkennzeichen von Mai bis Oktober (05-10), und das seit Oktober 2006.

    Der bisherige Fälligkeitstermin für die HU/ASU war im Februar (2007), also innerhalb des Stilllegungszeitraumes.

    Mitte Mai bekam ich ein Schreiben vom Ordnungsamt Leipzig, das meine HU seit über zwei Monaten überfällig sei, und ich solle 15 Euro Ordnungsgeld zahlen.
    Daraufhin habe ich im Internet gegoogelt, und einige Hinweise darauf gefunden, das, wenn der HU-Termin im Stilllegungszeitraum eines Saisonkennzeichens liegt, man die fällige HU im ersten Monat des Betriebszeitraumes machen muß. Hier also der Monat Mai. Leider waren es keine offiziellen Quellen mit Verweisen auf Paragraphen und Verordnungen...

    Daraufhin bin ich beim Ordnungsamt in Widerspruch gegangen. Und habe meine HU am 31. Mai von der Dekra abnehmen lassen. Der Dekraprüfer bestätigte mir auch, das in diesem Falle der Fälligkeitstermin für die nächste Prüfung NICHT RÜCKDATIERT (!) wird. Mein nächster Termin ist jetzt also: Mai 2009.

    Nun bekam ich Antwort vom Ordnungsamt auf meinen Widerspruch:

    Zitat

    Die erneute Prüfung des Sachverhaltes aufgrund Ihrer Äußerung ergab, dass der Vorwurf zu Recht besteht.
    Die Hauptuntersuchung war unabhängig von der Zulassung des Fahrzeuges im Februar/07 abgelaufen und somit spätestens mit Zulassung des Fahrzeuges fällig.
    Ich gebe Ihnen hiermit erneut die Möglichkeit, das Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche nach Zugang dieses Schreibens zu begleichen und damit das Verfahren zu beenden. ... ...


    Was nun? :confused:

    Was ich bräuchte, wäre eine verlässliche Quelle, wo ich entsprechende Regelung zwecks der Fälligkeit der HU bei Saisonkennzeichen entnehmen kann und auch rechtlich verweisen kann (Gesetzestext o.ä.)

    Weiß da jemand was? :confused:

  • Was meint denn das Strassenverkehrsamt zum Thema Saisonkennzeichen und den darin zu verknüpfenden Bedingungen zum Thema HU/AU?

    Member of CoMiC
    Mache einen Dummen nicht schlau, den kriegst Du nie wieder Dumm.

    Die einen kennen mich, die anderen können mich.

    mini-monte-carlo.gif

  • also mir wäre das ja viel zu viel Theater - zahl die 15 Öcken und fertig.
    Das nächste Mal haste jetzt eh im Mai Termin, also wird das Problem auch nicht wieder auftauchen... *Schulterzuck*

    aber vielleicht bin ich da auch zu gutmütig, zahle ja schliesslich auch GEZ... ;)

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  • Sicher, wäre einfacher... Aber damit rechnen die doch, das der Bürger obrigkeitsfürchtig einknickt. :o

    Wenn ich Recht habe, will ich es auch bekommen.

  • Zitat von Minifahrer

    Sicher, wäre einfacher... Aber damit rechnen die doch, das der Bürger obrigkeitsfürchtig einknickt. :o

    Wenn ich Recht habe, will ich es auch bekommen.

    Dann frag bei Deinem zuständigen Strassenverkehrsamt nach,wie die das Thema Saisonkennzeichen in Verbindung HU/AU handhaben.
    Nur bring die nicht bei Deiner Fragestellung auf den Trichter,das Du schon mit dem Ordnungsamt im Clinch liegst.
    Frag lieber,was wäre wenn.Wie wird dann seitens der Ämter gehandelt.
    Wenn die sich genauso äussern wie das Ordnungsamt,dann zahl die 15 Mücken und gut is.
    Sollte sich das Strassenverkehrsamt gegenteilig äussern,frag halt,wo das festgeschrieben ist.Und damit konfrontierst Du das Ordnungsamt.
    Aber ich vermute,das O.-Amt und Strassenverkehrsamt zusammen arbeiten(woher sollte auch sonst das Ordnungsamt wissen,das Dein Tüv fällig ist).

    Member of CoMiC
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    mini-monte-carlo.gif

  • Dort habe ich das z.B. gelesen:

    http://www.tuev-nord.de/23596.asp


    Das Ordnungsamt wußte, das mein TÜV fällig war, weil Mitte Mai mein Mini auf der Straße (bei meiner Firma) geparkt war, und sie die Plakette gesehen haben.

    Ich werd mal auf dem Strassenverkehrsamt anrufen. Aber nich jetzt. ;)

  • Ha, ich habe es gefunden:

    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/anl_08.php

    Nr. 2.6
    Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen. Waren außerhalb des Zulassungszeitraums sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt, abweichend von Nummer 2.3 Satz 1, zweiter Teilsatz, mit dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung.

    Das ist doch mal eine Grundlage. :)

  • Ich staune, daß bei euch das Ordnungsamt auf sowas achtet. Ich kenn mich nicht genau aus, aber bei uns interessiert das Ordnungsamt TÜV und Co überhaupt nicht.

    Ich stehe auch jedesmal vor dem Problem, bei mir liegt der TÜV irgendwann im Oktober. Das heißt, wenn ich den Guten im Aprill raushole, ist der TÜV fast nen halbes Jahr fällig.

    Bei sowas würde ich einfach gegen jedes Schreiben Widerspruch einlegen. Lass sie doch den Klageweg gehen wegen 15€. Die haben doch eh keine Chance.

    91er Mayfair "Pozilei", 87er Ford F250, 2010er Ford Crown Vic L.A. Police, 2010er Chrysler 300C, Stockccar BMW E30, Stockcar Lada 2101

  • Zitat von Mini-Man

    Ich staune, daß bei euch das Ordnungsamt auf sowas achtet. Ich kenn mich nicht genau aus, aber bei uns interessiert das Ordnungsamt TÜV und Co überhaupt nicht.

    Diese meine Stadt ist chronisch finanziell klamm. So'n Eisenbahntunnel quer durch die City kostet ne heftige Stange Geld. Da werden alle Quellen mobilisiert... ;)

  • :rolleyes:
    son blödsin hatte ich auch schon wegen meinem Motorrad
    nachdem ich dem Ordnungsamt aber geschrieben habe das mein Motorrad Saisonkennzeichen hat (und ich zum Zeitpunkt der fälligen Hu nicht fahren durfte)

    haben die ruhe gegeben,war aber noch bei der DEKRA und hatte da wegen dieser Reglung nachgefragt ,die wußten da recht gut bescheit so was kommt wohl sehr oft vor

    (bei nem Freund ises auch grad so , da is der Bus aber nicht mal angemeldet :rolleyes: )

    :D
    Mini, Power of Dreams

  • Offensichtlich hat sich die Sache heute in Luft aufgelöst...

    Habe die zuständige Sachbearbeiterin bei der Zulassungsstelle angerufen und ihr höflich den oben erwähnten Paragraphen zitiert.
    Daraufhin war sie ganz kleinlaut, sie kannte den Text nicht, als sie das Antwortschreiben auf meinen Widerspruch verfaßte, hätte sie nur ne Kollegin gefragt, und die hätte gesagt, ich hätte nur die erste Woche Zeit, um die HU nachzuholen.

    Darauf habe ich sie gebeten, ihrem Arbeitgeber (die Stadt Leipzig) doch weitere Unkosten zu ersparen, auf das Bußgeldverfahren zu verzichten und die Sache dabei bewenden zu lassen.
    Und sie meinte, wenn ich nix mehr von ihr höre, sei das Verfahren eingestellt.


    Warum nicht gleich so? Aber so arbeiten Behörden... Erstmal dumm stellen und Geld verlangen. Und nicht mal stutzig werden, wenn der Bürger offensichtlich informiert ist und widerspricht. Spätestens da hätte ich doch mal ins Gesetzbuch geschaut. :soupson:

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