Erfahrungen mit neuen Rohkarosserien

  • ... ob das mit der "H"- Zulassung funktioniert, hängt wohl eher davon ab wie Blind der Prüfer ist, der das Fahrzeug in Sachen "H"-tauglichkeit begutachten soll.


    Wenn du an einen "Sachkundigen" gerätst, hast du verloren ...... und die ganze Umbauerei ist für die Katz .....


    Max

  • Also wird ne MK3 Karosse nicht als Ersatzteil für einen MK1 anerkannt?!
    Grüße

    Grüße Henry

  • ....... das mag anerkennen wer will ... solange du das Auto "normal" anmeldest kann es glatt durchgehen ..... aber wenn du eine "H"-Zulassung erwirken willst und der Prüfer (die "H"-Tauglichkeit ist mit Gutachten zu belegen) auch nur eine Furz über Mini´s und ihre Eigenheiten weiß, geht der ganze Kram nach hinten los.


    Wenn du an den "richtigen" gerätst, gibt es noch wegen "Urkundenfälschung" an die Hörner ......... auch die Fahrgestellnummer hat "Urkundenstatus".


    Du kannst genau so gut versuchen einen Golf 3 zum Golf 1 umzuschreiben .....


    Ein gewissenhafter Prüfer informiert sich darüber was "Original" ist und was nicht, bevor er ein Gutachten erstellt ..........


    Ich hätte bei deiner angedachten Vorgehensweise echte Bedenken in ein offenes Messer zu laufen.


    Max

  • Hallo, die Karosse ist ein Ersatzteil! von dahe rnix mit Urkundenfälschung !
    Ich würde aber eher nen Mk2 Brief nehmen

  • wohl besser mk III Brief...
    MK II hat auch noch außenliegende Scharniere.....

    man darf einen Mini nicht als Kiste bezeichnen

  • Noch mal was gegrübelt und gelesen...Laut TÜV-Süd sind im Rahmen der Oldtimer-Zulassung ja Umbauten die innerhalb von 10 Jahren nach EZ entstanden sind zulässig.
    Vorraussetzung EZ 65, sprich Umbauten bis 75 wären in Ordnung. In dem Zeitrahmen wurde der MK3 ja bereits gebaut und sicherlich wurden auch schon verrostete MK1 Karossen durch MK3 Karossen ersetzt, da der historische Wert wohl noch nicht all zu sehr geschätzt wurde...
    Jetzt mal die Karosserieänderungen in Richtung MK1 weggelassen, sollte das H-Kennzeichen doch möglich werden, oder ist da en Denkfehler drin?! (Ist ja schon spät ;) )

    Grüße Henry

  • Wozu ????????????????????


    Du hast deine eigene Fragestellung bereits beantwortet:


    Laut TÜV-Süd sind im Rahmen der Oldtimer-Zulassung ja Umbauten die innerhalb von 10 Jahren nach EZ entstanden sind zulässig.
    Vorraussetzung EZ 65, sprich Umbauten bis 75 wären in Ordnung.


    Dein "Umbau" würde wohl frühestens 2009 stattfinden/fertig werden .... die 10 Jahre seit EZ sind doch wohl schon etwas länger vorbei.


    Wozu dann noch umbauen, wo doch selbst ein 79er Mini Spezial in ein paar Wochen die 30er Schallmauer erreicht ??


    Max

  • Ich bin in den nächsten Wochen eh beim Tüv, werd dann mal nachfragen. Aber es wurde was für mich gefunden, was den Spielraum der Vorraussetzungen ganz gut verdeutlicht: KLICK

    Grüße Henry

  • ...ja weil die Karosserie und Ausstattung da quasi keine Unterschiede aufweist ist es da relativ einfach machbar.


    dietmar

    Adding power makes you faster on the straights. Subtracting weight makes you faster everywhere. (Colin Chapman)

  • Ich halte den angebotenen Mini für sehr fragwürdig.
    Wer so dreist schreibt, daß bei einem 92er einfach nur ne andre Fahrgestellnummer eingeschlagen hat.
    Mein TÜV würde sowas nicht mitmachen.....

    man darf einen Mini nicht als Kiste bezeichnen

  • .... zählt im Rahmen der Aufsichts-Teilung in "neue" und "alte" Bundesländer, eher in den Bereich "neue" Bundesländer und unterliegt somit der DEKRA-Gewalt.


    D.h. die "H"-Zulassung wurde von einem DEKRA-Mitarbeiter abgesegnet .... und der kann seinen Job wohl nicht ganz ernst genommen haben .......


    "Umbau innerhalb von 10 Jahren nach EZ" ........ auch 1985 gab es noch keine Einspritzer .........


    Sicherlich könnte man das nun wieder unter dem Deckmäntelchen der besseren Abgaswerte verstecken, aber dieser Mini läuft durchaus Gefahr stillgelegt zu werden, wenn der "richtige Prüfer" oder Polizeibeamte mit Fach/Sachkenntniss ihn in die Finger bekommt....... mit entsprechenden Folgen für den Halter.


    Das ganze ist ein zweischneidiges Schwert, weil es ist und bleibt irgendwo Beschiss .............


    Ich kenne eine Firma die in der ganzen Welt Fahrzeuge eines bestimmten Typs
    aufkauft, die alle vor einem Bestimmten Baujahr zugelassen sein müssen .......


    Von diesen Fahrzeugen überleben auch nur die Papiere .... als Identität für komplett neu gebaute Wagen, die ohne den (falschen) Beleg der "frühen Geburt" schlichtweg nicht mehr Zulassungsfähig wären.....



    wer´s braucht ....... ich persönlich finde das nicht wirklich schön


    Max

  • Vielleicht ist es hilfreich, die Gedanken in verschiedenen Kategorien zu ordnen.


    1. Was ist handwerklich möglich ?
    2. Wie ist die Vorschrift ? (Rechtslage)
    3. Wie wird üblicherweise geprüft ?
    4. Die moralische Seite der Medaille.


    zu 1)
    Man kann mit dem entsprechenden Können MKIII-- Türen auf Schiebefenster und Aussenscharniere umrüsten. Es bleibt natürlich eine MKIII-- Karosserielinie mit Türsilouhette und Schwung am B-Holm usw. .
    Dieser MINI würde sehr alt und klassisch aussehen und würde nur auf den 2. Blick (aber eben nicht erst auf den 3. !) als 'gefrickelt' erkannt.


    zu 2)
    Die Vorschrift sagt, daß die Umrüstung periodenspezifisch sein muß und nachweislich (!) innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung auch durchgeführt wurde.
    Soetwas gelingt glaubhaft fast nur dann, wenn es bereits damals in die Paiere eingetragen wurde.
    Eine ebenfalls periodenspzifische Umrüstung im Jahre 2002, oder 2005, oder 2008 gehört nicht dazu.
    Und das bewertet nicht, ob das gut und richtig oder 'fair' ist, es ist einfach die verabschiedete/erlassene Vorschrift und 'Punkt' !


    zu 3)
    Jede Vorschrift findet immer auch Prüfer, die auf Grund einer eigenen Meinung, weil sie blind sind oder bestechlich oder aus anderen Gründen anders = falsch bescheinigen und absegnen.
    Das macht den geprüften Gegenstand kein bißchen bestimmungskonformer und damit legaler.
    Ob das einer evtl.späteren Überprüfung standhielte kann wohl kaum jemand jetzt rechtsverbindlich bestätigen oder verneinen wollen.
    Auf dieser Rechtsunsicherheit würde man indes aufbauen, wenn man viel Zeit, Mühe und Geld investieren würde in "ich kenne da aber einen.."


    zu 4)
    Und zu guter Letzt muß ein jeder die Frage für sich beantworten, ob es moralisch sauber und taktisch clever ist, eine so nicht gedachte Vorschrift irgendwie auszubremsen.
    Häufig zu beobachten ist nämlich, daß gutgemeinte und hilfreiche Möglichkeiten wieder verschwinden, weil sie von vorteilnehmenden Einzelpersonen mißbraucht wurden.
    Ein nicht zuletzt auch zu bedenkender Punkt.


    Vielleicht hilft diese Gliederung ein wenig Übersicht zu bekommen.


    Andreas Hohls
    P.S.: Und die cleverste Vorgehensweise ist immer, solche Projekte mit dem vorher (!) zu besprechen, der danach seine Unterschrift hergeben soll.

    Alle Beiträge verstehen sich als rein sachliche Aussage und tolerieren Meinungen und Vorlieben eines Jeden, auch wenn sie konträr entgegenstünden.

  • Wunderbarer Beitrag.
    Bezüglich des Absprechens: Da ich wahrscheinlich nächste, oder aber übernächste Woche ehh zum Tüv muss wegen Käfigeintragung, werde ich da mal nachfragen. Und zwar bei nem unvoreingenommenen Prüfer. Dass man einen finden wird/kann, der sowas einträgt, ist wohl denke ich klar.
    Werde, wenn ich von denen eine Stellungsname habe mal selbige posten.

    Grüße Henry

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