Nebelschlußleuchte

  • Hab da mal ne Frage == Muß der Mini eine Nebelschlußleuchte haben??
    Meiner ist ein SPI von 1995 und ich finde es ohne besser.

    Weithum
    War weg , bin wieder da!!!::))

  • Dein Mini muß eine haben...
    Ab 1991 ist die NSL Pflicht.

    man darf einen Mini nicht als Kiste bezeichnen

  • Weis zwar nicht ab wann genau aber irgendwann in den 80er Jahren wurden sie als Pflicht eingeführt...Also zählt dein 95er leider auch dazu.Es gibt aber schöne und dezente Alternativen zu dem "Plastikklumpen" unter der Stossstange.Z.B. kleine verchromte Nebelschlussleuchten oder auch Runde die du auch auf die Heckklappe setzen kannst (wems gefällt)!
    Alternativ könntest du auch einen Rückfahrscheinwerfer "lahmlegen"den linken auf der Fahrerseite natürlich und dort dein Nebelrücklicht integrieren.Das hab ich schon bei DGH-Motorsport gesehen und hier im Forum hab ich davon auch schon gelesen probier es hier mal mit der Suchfunktion.;)


    Mfg Öli

  • Laut StVZo muss er Bj.-bedingt eine haben, aber beim Mini achten die TÜVer erfahrungsgemäß nicht oder nur sehr selten darauf, da sie bei der HU ja auch nicht das Bj. kontrollieren ;)


    Sollte er es doch merken (bei mir noch nie vorgekommen), gibt´s einen "geringen Mangel" und trotzdem die Plakette, wenn nicht noch deutlich mehr bemängelt wird ;)


    Hatte mal den Fall, dass bei montierter Leuchte der Schalter bei der HU gestreikt hat. Vergaser Cooper Bj. `91, hat die serienmäßig... Der Prüfer meinte: "Wenn sie dran ist, muss sie funktionieren, sonst gibt´s einen geringen Mangel, aber bauen Sie die doch einfach ab. Sieht bei dem Auto eh besser aus....." :D
    Gesagt, getan,...vor Ort, während er weiter geprüft hat die Not-Werzeugkiste auf, abgeschraubt, Stecker isoliert, ohne Mangel bestanden...:D


    Gruß, Diddi


    Edit: Zu langsam... :)

  • erst mal danke für die Antworten.
    Ich habe eh schon die alten Leuchetn ohne Rückfahrscheinwerfer, der hängt nun unter der Stoßstange in der Mitte. Hatte der Tüv vor zwei jahren nicht bemängelt.
    Nun mußte ich ein neues Abschlußblech einschweißen und finde das es mit der NbLampe einfach nur ******e aussieht.
    Na ja mal drauf ankommen lassen, wenn es nur ein geringer Mangel ist::))

    Weithum
    War weg , bin wieder da!!!::))

  • erst mal danke für die Antworten.
    Ich habe eh schon die alten Leuchetn ohne Rückfahrscheinwerfer, der hängt nun unter der Stoßstange in der Mitte. Hatte der Tüv vor zwei jahren nicht bemängelt.
    Nun mußte ich ein neues Abschlußblech einschweißen und finde das es mit der NbLampe einfach nur ******e aussieht.
    Na ja mal drauf ankommen lassen, wenn es nur ein geringer Mangel ist::))


    Habe jetzt eine rote LED (stark) im linken, weissen Teil der Rückfahrleuchte.:D

    Gruß aus luftiger Höh´ MINI 1.3 SPI Bj.1993 53 PS

  • Habevor ca. 8 Wochen mit meinem TÜV Prüfer das Problem besprochen.
    Er schaute extra in seinem schlauen Büchlein nach und gab mir folgende
    Antwort:


    Nebellampe ab 01.01.1991 Vorschrift.


    Wenn nicht dran, erheblicher Mangel.
    Wenn dran und geht nicht, geringfügiger Mangel.


    Desweiteren muß sie links angebracht sein. Hier gibt es "glaube ich" noch eine
    Vorschrift einer gewissen Distanz zur normalen Rückleuchte. ( 12 oder 15 cm??)


    Um,wenn man den linken Rückfahrscheinwerfer als Nebellampe nutzen will, diese Distanz zu erreichen gibt es hier irgendwo eine schöne Anleitung zum Tausch der Fassungen von Rück/Bremslicht und Blinker.
    Das funktioniert dann aber wohl nur mit klaren Gläsern und farbigen Birnen.


    Gruß!
    Leo.

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