zur imm mit 80 oder 100

  • hallo Minigemeinde,


    das IMM rückt näher und unsere Abreise auch, jetzt kommt die Frage darf ich 100 oder nur 80 km/h fahren soweit wie ich das noch weis ist es doch so das wenn das Auto schwerer ist als der Wohnwagen und ich es eingetragen habe auf das Auto, darf ich 100 km/h fahren . Mein Wohnwagen wiegt 1400kg mein Opel Safira aber nur 1390kg , gibt es eine möglichkeit auf 100km/h Zulassung zukommen?? so jetzt seit ihr dran...;)


    mfg steven

    das schlimmste an meinem Job : die 330 Tage nach dem Urlaub :D

  • Ist aber KEIN Opel Treffen ......

    Brave Mädchen kommen in den Himmel, böse fahren mit ihrem MINI überall hin

  • Classic10 ,


    sei mir net böse aber wie lange fährst du schon mini :rolleyes:???? das weiß ich auch das dies kein opel treffen ist aber hast du schonmal probiert einen 1400kg wohnwagen 800km weit mit nen mini zu ziehen:soupson:
    also wenn du keine antwort auf meine frage weißt dann doch bitte im laberkapitel weiter schreiben ..


    besten dank


    ich weiß zafira heißt das auto

    das schlimmste an meinem Job : die 330 Tage nach dem Urlaub :D

  • hi, das gewichtsverhältnis auto zu hänger 1 / 0.8 wenn mann auf 100km/h updaten möchte, plus alle anderen voraussetzungen die erfüllen musst.


    denke dann eher:


    :headshk::headshk:

  • Du fährst zur IMM????
    Es heisst, "das IMM", Herr Betribsleiter.....;)


    Jetzt aber mal zum Thema....
    Einmal bei Google eingegeben und schon weiß man bescheid....



    Um mit einem Wohnwagen-Gespann 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen fahren zu dürfen, bedarf es folgender Dinge:


    1. TÜV-Bestätigung gem. 9. AusnVO zur StVO § 18 und Eintrag in den Fahrzeugschein des Anhängers.
    2. Gesiegelte Plaketten vom Straßenverkehrsamt
    Das Alter des Wagens tut also nichts zur Sache !
    Grundlage für die Erteilung für die Ausnahmegenehmigung ist die
    Vierte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 25.04.2008 (BGBl. I Nr. 17 S. 780).
    Voraussetzung für die Erteilung sind folgende Punkte:


    1. Das zul. Gesamtgewicht des Zugwagens darf max. 3,5 t betragen.
    2. Das Zugfahrzeug muß mit ABS ausgestattet sein.
    3. Das zul. Gesamtgewicht des Anhängers darf maximal 100 % des Leergewichtes des Zugfahrzeuges betragen, wenn dieser über eine Schlingerkupplung verfügt oder mit einem anderen Bauteil ausgerüstet ist, bei dem durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Komination bis Tempo 120 km/h verbessert wird. Gleiches gilt, wenn ersatzweise das Zugfahrzeug über ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb verfügt, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespannes bis 120 km/ vorliegt. Trifft keiner dieses Punkte zu, darf das zul. Gesamtgewicht des Anhängers maximal 80 % des Leergewichtes des Zugfahrzeuges betragen.
    4. Die Reifen des Wohnwagens müssen jünger als 6 Jahre sein und mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h) entsprechen.
    5. Die Reifen des Wohnwagens dürfen für Tempo 100 km/h keinen Zuschlag für den Lastindex erhalten.
    6. Der Wohnwagen muß über hydraulische Stoßdämpfer verfügen. Außerdem muß am Caravan eine Stabilisierungseinrichtung gemäß ISO 11555-1 (z.B. Al-Ko etc.) installiert sein. Ersatzweise muß der Caravan mit anderen technischen Einrichtungen ausgerüstet sein, denen ein Gutachten den sicheren Betrieb des Gespannes bis 120 km/h bestätigt oder das Zugfahrzeug ist mit ESP für Anhängerbetrieb ausgestattet.


    Die Vorführung beim TÜV kostet 45 €, die Bescheinigung der Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt) und die Aufkleber für Zugfahrzeug und Hänger kosten nochmal 13 €.
    Dann steht der flotten Fahrt über Deutschlands Autobahnen nichts mehr im Weg.


    Die Sondergenehmigung ist übrigens seit 2006 nicht mehr an eine bestimmt Gespannkombination gekoppelt. Es ist jetzt unter Beachtung der genannten Kriterien ein freier Tausch des Zugfahrzeuges möglich. Auch die 100er-Plakette am Zugfahrzeug ist nicht mehr erforderlich.


    Geltungsbereich:
    Tempo 100 gefahren werden darf im Rahmen dieser Genehmigung auf Autobahnen, aber nicht auf Bundesstraßen, es sei denn sie sind als Kraftfahrstraßen (zweispurige, autobahnähnliche Schnellstraßen) gekennzeichnet.


    Die Tempo-100-Regelung im Alltag:
    Problemfälle gab es in den letzten Jahren offenbar durch Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsübertretungen ("..die zulässige Geschwindigkeit von 80 km/h um... überschritten.."), gegen die dann jeweils mit Hinweis auf die Sonderregelung mühevoll Einspruch erhoben werden musste, sowie auf Autobahnabschnitten mit Überholverboten für Gespanne, was dann de facto Kolonnenfahren hinter Lkw´s und anderen Gespannen mit niedrigerer Geschwindigkeit zur Folge hatte. Diese und andere Problempunkte sind aber Gegenstand weiterer Erörterungen bis zur endgültigen Verabschiedung eines neu gefassten Gesetzes.


    Quelle: http://www.adac.de und http://www.tuev-nord.de

    Gruß...Mini-Guido ;)

  • Danke Gido für die ausführliche Erklärung.:thumpsup:


    ich weiß schon das es ein Neutrum ist und deshalb das IMM heißt , da es aber von der Ausdrucksform so besser klingt kann man mal die Gram. vernachlässigen:D


    naja dann geht es halt etwas langsaaaaaaamer zu" das IMM" :D


    danke und wir sehen uns


    mfg Steven

    das schlimmste an meinem Job : die 330 Tage nach dem Urlaub :D

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