Gesucht: Oldtimerversicherung ohne Garage

  • §55 HBO:

    Zitat

    1.1.6

    Garagen (Abschnitt I Nr. 1.2): Genehmigungsfrei sind Garagen aller Art bis 50 m² (auch Carports, Mehrfachparker, Tiefgaragen) als selbständige Anlagen für alle Arten von Kfz. Die bisherigen Anforderungen an Abstandsflächen und Nachbargrenzen sind mit der HBO 2010 entfallen. Die Baugenehmigungsfreiheit umfasst auch den Außenbereich7
    .

    Is doch noch besser als Volumen! Da gehen ja sogar 7x7m!

    Grenzbebauung muß man aber trotzdem beachten.

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • Grenzbebauung, maximal Länge pro Grenze, Maximal Sichtfläche pro Grenze, Maximal Höhe, Abwasser.....



    - ab aufs Amt.



    Übrigens, LVM ist das Egal wo das Auto steht...

  • §55 HBO:

    Is doch noch besser als Volumen! Da gehen ja sogar 7x7m!

    Grenzbebauung muß man aber trotzdem beachten.

    Ja, das ist wie immer, alles nur eine "Theorie" .... denn es greifen mehrere Gesetze und Verordnungen.
    Die zu überblicken bedarf ein bisschen Zeit.
    Und vor allem dürfen Gemeinden / Kommunen ihre eignen Vorschriften noch on top setzen.

    Anfangen kann man hier beim §63 der HBO ...

    Wie es so schön heisst: "Auch genehmigungsfreie Garagen müssen genehmigungsfähig sein".


    Meines Wissens nach, ist in Hessen eine Befreiung von der Genehmigungspflicht nur unter Vorbehalt.
    Man muss die Bauunterlagen bei der Gemeinde einreichen (Statik, Brandschutz und Co ... willkommen in Hessen).
    Die haben glaube ich 14 Tage Zeit drauf zu reagieren.
    Aber da ich nicht in Hessen wohne, ist es nur das, was ich so mitbekomme von Kumpels, die so etwas in anderen Bundesländern durchziehen.

    Es gibt natürlich Regelungen, wie lang die Aussenwand sein darf ... bei Grenzbebauung.
    Wie hoch die Garage sein darf und wie gross die Wandfläche betragen kann.

    Dann gibt es auch noch anderes zu beachten ... Sichtbehinderung des Verkehrsraums, wie es so schön heisst usw ...

    Deswegen ist es am sinnvollsten die Gemeinde aufzusuchen, bevor man sich bekloppt macht und sich versucht in etwas einzulesen, was man nicht tagtäglich macht ...

  • Deswegen ist es am sinnvollsten die Gemeinde aufzusuchen, bevor man sich bekloppt macht und sich versucht in etwas einzulesen, was man nicht tagtäglich macht ...

    ...einzig richtiger Weg!

    Viele Grüße


    Paul

  • Danke für die Antworten, hätte nicht gedacht das ich so eine unterhaltsame Diskussion lostreten würde! :laughing:

    Wie ich schon geschrieben hatte, wurde uns damals beim Bau des Hauses aus diversen Gründen nicht erlaubt einen Garage oder einen Carport hinzustellen. :roll-eyes:

    Ich hoffe ja das sich demnächst eine Garage in der Nähe findet, die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt!

  • Danke für die Antworten, hätte nicht gedacht das ich so eine unterhaltsame Diskussion lostreten würde! :laughing:

    Wie ich schon geschrieben hatte, wurde uns damals beim Bau des Hauses aus diversen Gründen nicht erlaubt einen Garage oder einen Carport hinzustellen. :roll-eyes:

    Ich hoffe ja das sich demnächst eine Garage in der Nähe findet, die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt!


    Was heisst "damals"?

    Heute kann es schon wieder anders aussehen ... wo kein Kläger ... und wer nicht fragt ...
    Die Landesbauverordnungen werden regelmässig reformiert.
    Die Gemeinden haben alle Paar Jahre neue Flächennutzungspläne, also auch das ändert sich.
    Von den zuständigen Sachbearbeitern ganz abgesehen.

    Lass Dich Mal beraten ... vllt. hast Du einen Architekten im Bekanntenkreis, der bisschen Ahnung hat, was bei Euch so los ist.
    Vllt musst Du "einfach" das Ding nur anders benennen ... eine Anliegerwohnung drauf setzen oder oder oder ...
    Terrassenüberdachung ... als solches für die Saison ... im Winter steht das Auto drunter ... weiss der Geier ...

    Hat schon Mal früher auf diesem Grundstück etwas Ähnliches gestanden?

    Da gibt es viele Möglichkeiten ... lass Dich nicht mit irgendwas abspeisen ... wenn Du schriftlich eine Anfrage stellst, müssen Sie auch schriftlich Antworten und diese Antwort entsprechend argumentieren ... und dann weisst Du, was Sache ist und kannst Dir Gedanken machen, wie muss ich es anders angehen ...


  • Es hat mit den Grenzen und Vorgaben zu den Nachbargebäuden und zur Straße zu tun, die kann man nicht verrücken. So wie Paul schon angedeutet hat, gibt es vieles zu beachten und Hessen ist nicht unbedingt eines der Bundesländer, bei denen es etwas entspannter zugeht. Das sieht man auch schon ganz deutlich bei TÜV und Co. ^^
    Von wegen wo kein Kläger......da gebe ich Dir prinzipiell recht, leider haben wir Nachbarn, die ich Mal liebevoll und milde beschrieben als mittelgroße "Ar***löcher" bezeichnen würde, da gestaltet sich die Sache natürlich deutlich einfacher...NICHT! :biggrin:

    Einmal editiert, zuletzt von Carpeta ()

  • Terassentür vergrößern und ab ins Wohnzimmer mit dem guten Stück.

    man darf einen Mini nicht als Kiste bezeichnen

  • Terassentür vergrößern und ab ins Wohnzimmer mit dem guten Stück.

    Das wäre für einen MK-l die richtige Unterbringung, nicht draußen auf der Straße!

    Adding power makes you faster on the straights. Subtracting weight makes you faster everywhere. (Colin Chapman)

  • Terassentür vergrößern und ab ins Wohnzimmer mit dem guten Stück.


    Die Idee gefällt mir! :rotfl:  
    Leider passt das vom Zugang her nicht mit der Position des Gebäudes zusammen.


    Das wäre für einen MK-l die richtige Unterbringung, nicht draußen auf der Straße!


    Auf der Straße steht das gute Stück ja nicht. :smile:

  • Im Zeitalter von Drohnen könnt ihr "Wo kein Kläger, da kein Richter, meine Nachbarn sind cool" getrost vergessen... Die konnten mir aufm Amt alles sagen. Was da steht, was eigentlich nicht hin gehört aber weil so alt akzeptiert, wie hoch jeder QM liegt und wo das Hochwasser hin fließt..

  • Im Zeitalter von Drohnen könnt ihr "Wo kein Kläger, da kein Richter, meine Nachbarn sind cool" getrost vergessen... Die konnten mir aufm Amt alles sagen. Was da steht, was eigentlich nicht hin gehört aber weil so alt akzeptiert, wie hoch jeder QM liegt und wo das Hochwasser hin fließt..



    So schauts aus! Die wissen alles haargenau, da braucht man sich keiner Illusion hingeben.

    „nicht unberechtigt“ = im Klartext: „berechtigt“ :roll-eyes:


    Gut erkannt! ^^
    Er hat gefragt wo mein Wagen steht und ich habe gefragt, wieso er das wissen will.
    Wo liegt das Problem?

  • Die Idee gefällt mir! :rotfl:

    [x] Done. :biggrin:

    Durch die Eingangstür zur Einliegerwohnung passt ein Moke. Hab ich extra so geplant :cool:

    m Zeitalter von Drohnen könnt ihr


    und hochauflösender Satellitenbilder... ...

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • Es hat mit den Grenzen und Vorgaben zu den Nachbargebäuden und zur Straße zu tun, die kann man nicht verrücken. So wie Paul schon angedeutet hat, gibt es vieles zu beachten und Hessen ist nicht unbedingt eines der Bundesländer, bei denen es etwas entspannter zugeht. Das sieht man auch schon ganz deutlich bei TÜV und Co. ^^
    Von wegen wo kein Kläger......da gebe ich Dir prinzipiell recht, leider haben wir Nachbarn, die ich Mal liebevoll und milde beschrieben als mittelgroße "Ar***löcher" bezeichnen würde, da gestaltet sich die Sache natürlich deutlich einfacher...NICHT! :biggrin:


    Guten Morgen,

    ja, Hessen ist schon "heftig".
    Wie Du geschrieben hast - TÜV und Co ... nicht nachvollziehbar ...

    Mit "wo kein Kläger" wollte ich eigentlich nur sagen, wenn man nicht fragt / nichts macht, wird man auch nicht erfahren, was wirklich möglich ist ... unglücklich ausgedrückt, sry.

    Mit solchen Nachbarn, wird's nicht einfacher, wohl wahr.
    Jeder hat so einen Nachbar ... im Dorf ;)

    Ich habe leider auch so einen "Korinthenkacker" .. aber das ist ein anderes Thema.

    Schade, dass die Gegebenheiten so sind ...

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