Änderung in Zulassungsbescheinigungen

  • Guten Morgen

    Ich habe mal eine Frage an die Profis :thumbs_up:

    Wenn aus einem geschlossenen Mini ein offener mit einem originalen Faltdach wird, ist dann eine Änderung in den Zulassungsbescheinigungen erforderlich?? Oder steht bei Minis mit Faltdach auch Pkw geschlossen im Brief?


    Danke für eure Mühen

    vG Jupp

  • Moin,

    meines Wissens bezieht sich "offen" auf die Karosserieform. Also dürfte der normale Mini mit Faltdach keine Änderung brauchen.

    gruß vom scheffi :wink:

  • Hi,


    bin jetzt nicht @Home um das nachzulesen, aber ziemlich sicher steht in den Papieren meines geschlossenen 91ers was von der Höhe mit dem Faltdach.


    Ich schau mal..


    Grüße.

    Michael

  • Hi,


    in den Papieren meines Vergasercoopers mit Britax-Faltdach steht in Feld 22 geschrieben:
    ZU G: 710 M. SCHIEBEDACH*


    In Feld 5 steht geschrieben:
    PERSONENKRAFTWAGEN

    GESCHLOSSEN

    Grüße
    Andreas

  • Guten Morgen @All

    Ich war ein bisserl offline von daher sage ich erst jetzt Danke für eure Antworten.

    Dann halte ich den Ball mal flach wenn ich mein Auto denn bekomme und fahre erst dann zum TÜV, wenn eine Amtsperson was zu meckern hat. :cool:

    vG Jupp

  • oft wird bei Bemerkungen auf Ziffer 14 mit neuem Gewicht hingewiesen, mit Schiebedach / mit Faltdacht meistens 15 Kg höher als regulär.

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