Die Radabdeckung ist im nationalen Recht noch im Paragraf 36a der StVZO geregelt, demnach muss in der oberen Hälfte mindestens die Lauffläche abgedeckt sein.
Die EU Verordnung 2021/535 besagt dass der komplette Reifen 30 Grad vor Radmitte und 50 Grad nach Radmitte abgedeckt sein muss. (Verkürzt ausgedrückt) Derzeit können die Prüfer noch zwischen nationalem und EU Recht wählen, dies wird jedoch in Zulunft nicht mehr möglich sein und es gilt ausschließlich die EU Verordnung.
Martin