Tuning erlaubt?

  • Hallo zusammen,
    hab da mal ´ne Frage.


    Wenn ich einen Mini fahre, der im Brief 1275ccm, 63PS eingetragen hat, aber in Echt 1380ccm und 98PS hat. Kann man sich damit Strafbar machen?


    Ausserdem wie sieht es aus , wenn man einen SPI hat, in dem G_Kat eingetragen ist, aber man den auf Vergaser umrüstet (also dann U-Kat) ist das auch strafbar?


    Kann mir vielleicht einer sagen, was dann passieren kann und welche konsequenzen man dann ziehen muß?


    Hiermit bedanke ich mcih schon für die Antworten. Habe zwar zur Zeit keinen Mini und das ist jetzt nur mal ein Gedanke

    Superduperminicooper
    -----------------------------
    ... und immer schön Quer durch die Kurve....
    der Testdriver


    z.Zt. kein Strassentauglicher Mini im House

  • Wenn Du einen Unfall baust und die Versicherung mitbekommt, daß Dein Motor nicht original ist, dann wird sie wohl nicht zahlen.


    Bei nichteingetragenen Änderungen am Motor erlischt (meines Wissens nach) offiziell die Betriebserlaubnis.

    ***


  • hi!


    es ist zwar so, dass bei einem unfall die versicherung nicht aussteigen kann, wenn es sich herausstellt dass das motortuning nicht kausal für den unfall war. in meiner praxis habe ich schon den fall gehabt, dass ein nicht angemeldetes fahrzeug in einem unfall auf einer öffentlichen strasse verwickelt war, aber die schuld der andere unfallgegener gänzlich zu tragen hatte (aufgrund seines fehlverhaltens) - sprich - deine änderungen müssten verantwortlich sein für den unfall, damit du die verantwortung (ohne versicherungsschutz) tragen musst!!!


    allerdings begehst du zumindest bei uns in österreich ein finanzstrafdelikt, da bei uns die steuer nach kw berechnet wird, deswegen ist das wie ein steuerbetrug zu ahnden!


    mfg
    rene

  • Zitat

    sprich - deine änderungen müssten verantwortlich sein für den unfall, damit du die verantwortung (ohne versicherungsschutz) tragen musst!!!


    Vollkommen richtig -auch in Deutschland.


    Das Tuning muß Ursächlich (!) für den Unfall sein.
    Beispiel: Aufgrund der 98 PS kann dein Auto ca. 180 Sachen fahren - wofür es lt. Brief (max. 150) nicht ausgelegt ist. Platzt ein Reifen (Winterschlappen) und du verursachst auf der Autobahn dadurch gewisse Probleme....dann hilft nur Untertauchen oder Haus & Hof herschenken. Ganz klar!


    Hast du aber zB. eine nicht eingetragene andere Tachofolie und dir platzt der Reifen...dann ist das wurstegal und deine Versicherung wir d zur Kasse gebeten. Dann hat das eine mit dem anderen nix zu tun und du bekommst schlimmstenfalls ein Ordnungsgeld wg. mangelnder ABE.


    ABER: mit fehlenden KAT bzw. Hubraumerweiterung begehst du STEUERHINTERZIEHUNG!!!!!
    Und wenn der Staat durch die Exekutive DAS mitkriegt, dann reissen sie dir den Allerwertesten bis zum Hals auf!


    In D. gibt es Versicherugnstechnisch Grenzfälle, da die Leistung i.d.R. von der Fahrgestellnummer abhängt...bsp:


    Ex-Golf mit 60PS umgebaut auf GTI-Engine (150PS)
    vs. Serien-Golf GTI mit 150PS.
    Es sind technisch absolut identische Autos, jedoch zahlt der umgebaute 60PS Golf tatsächlich nur die Versicherungsprämie von 60PS (von mir aus mit bissken Express-Zuschlag), obwohl 150 Gäule inside sind. JEdenfalls ist der 150PS-Serien-Golf wesentlich teurer.


    Aber sonst wären wir ja nicht in Deutschland....


    Ciao


    Andreas

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • Bitte vorsichtig sein mit Äußerungen wie "Das Tuning muß Ursächlich (!) für den Unfall sein"
    Dies ist schlichtweg falsch.


    Prinzipiell geht es um zwei Sachen.


    1. Erlöschen der Betriebserlaubnis:
    Durch Veränderungen am Fahrzeug, sei es Bereifung, Motortuning, Hi-Lo etc. erlischt die Betriebserlaubnis. Das heisst man ist "ordnungswidrig" unterwegs. Bussgeld und Punkt(e)
    das ist eine Sache....


    2. Erlöschen des Versicherungsschutzes.
    Wird die Leistung oder der Hubraum erhöht, erlischt der Versicherungsschutz! Bei einem versachuldeten Unfall streckt die Versicherung im Regelfall zwar vor, holt sich das Geld aber vom Verursacher wieder.
    Grund für das Erlöschen: Versichert ist z.B. ein 1000'er Mini mit 42PS, eingebaut ein 1300er mit xxPS...
    Könnt Ihr folgen?


    Die Aussage mit dem Zusammenhang von Umbaumaßnahme und Unfallursache trifft nur dann zu, wenn der Versicherungsschutz nicht betroffen ist. Beispiel: nicht eingetragene Rad/Reifenkombination.


    Also bitte diese beiden Dinge strikt auseinanderhalten und macht Euch mal Gedanken, was passiert, wenn was passiert.....


    Gruss Stefan

  • Aha...und wo ist der Unterschied zwischen einem anderen Motor und falscher Bereifung?
    Die Motorleistung zB. streut bei vielen Serienfahrezugen um +/- 10%... bei meinem 2. Wagen sogar tendenziell IMMER zw. + 5-15%...Fahren also (fast) alle GSI 16V dadurch Illegal durch die Gegend? Hmm...


    Und was passiert, wenn man einen 1000er Motor mit Übermaßkolben ausstattet, weil Reparatur, und er dann 1050ccm hat...


    Ist für mich absolut Identisch mit dem Fall, wenn ich mit Illegalen 185er statt 175er-Breifung unterwegs bin...


    Und mit falscher Bereifung verliert man auch den Versicherungsschutz. Man denke nur an das rumgeharze bei Winterunfällen mit Sommerschlappen...


    Somit bitte präzisieren...!


    Ciao


    Andreas

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • Der Unterschied liegt ganz einfach darin, dass das Fahrzeug mit geänderter Leistung anders eingestuft werden würde.
    Beispiel: Ich baue einen stärkeren Motor ein und lasse ihn eintragen, melde dies aber nicht der Versicherung.
    Das hat zur Folge, dass ich für die Bozelei "alles im Lot" unterwegs bin, aber immer noch ohne Versicherungsschutz.


    Es geht hierbei eigentlich auch nicht um Logik oder irgendwelche Vergleiche, sondern um Argumentationen der Versicherungen (und die haben wirklich gute Anwälte)
    Ich bin auch kein Jurist, kann aber aus eigener Erfahrung sprechen.
    Ich bin vor einigen Jahren in einen Unfall verwickelt worden, war also nicht der Verursacher. Eingetragen waren Motor, Bremsanlage, Felgen, Reifen. Nicht eingetragen war das komplette Fahrwerk, das Lenkrad, Lenksäulenverstellung, Sitzverlängerung und Kleinkram.
    Trotzdem hat die gegnerische Versicherung versucht, mir eine Teilschuld unterzujubeln.
    Sie sind damit nicht durchgekommen, aber mein Anwalt hat mir das ganze so erklärt wie ich es in meinem ersten Posting geschrieben habe. Eben dieser Unterschied zwischen Versicherungsschutz und Betriebserlaubnis.....


    Gruss Stefan

  • Für die Tarifierung von PKW ist die Hersteller- und die Typschlüsselnummer ausschlaggebend.


    Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jeweils am 01.10. d.J. die Typklassen für alle PKW. Danach werden sie dann eingestuft und berechnet.


    Baue ich einen stärken Motor in einen 60 PS Golf, dann behält das Fahrzeug seine Typschlüsselnummer!! Der Beitrag ändert sich dann nicht. Allenfalls in der Kasko kann es zu Schwierigkeiten kommen, da der Mehrwert der Umbaumaßnahmen ggfls. als Sonderausstattung nachversichert werden muss (je nach Tarifstand gibt es da unterschiedliche Wertobergrenzen).


    Fakt ist: es muss eingetragen werden! Sonst kann es wirklich Schwierigkeiten geben.


    Richtig ist, dass als erstes ein Kausalzusammenhang mit der Umbaumaßnahme vorhanden sein muss.


    Beispiel: frisieren eines Motorrollers, der anstatt 50 km/h jetzt 80 km/h fährt. Unfall bei 80 km/h wäre nicht passiert, wenn langsamer gefahren worden wäre: kein Versicherungsschutz und Regreß beim Versicherungsnehmer bis 2500 €.
    U.U. auch fahren ohne Fahrerlaubnis (nochmal Regreß).


    Passiert der Unfall mit dem frisierten Roller jedoch mit 20 km/h....keine Kausalität und somit V-Schutz, sofern Motorrad-Führerschein vorhanden ist.


    Trotzdem: ich würde alles eintragen lassen. Wenn es fachmännisch gemacht wird, hat auch der TÜV nichts dagegen. Man ist auf der sicheren Seite und das Fahrzeug gewinnt dadurch auch an Wert!

    cu monkeyzj


    Diskutiere nie mit einem Idioten denn: er zieht Dich runter auf sein Niveau und schlägt Dich dort mit Erfahrung.


  • Zitat

    Baue ich einen stärken Motor in einen 60 PS Golf, dann behält das Fahrzeug seine Typschlüsselnummer!! Der Beitrag ändert sich dann nicht. Allenfalls in der Kasko kann es zu Schwierigkeiten kommen, da der Mehrwert der Umbaumaßnahmen ggfls. als Sonderausstattung nachversichert werden muss (je nach Tarifstand gibt es da unterschiedliche Wertobergrenzen).



    So bin ich nämlich auch dran...denn seit paar Jahren gibt es ja keine Leistungsbezogene Haftpflicht mehr.
    ZB. kann in diesem Fall ein 75PS Golf in der Haftpflicht teurer sein als sein ansonsten identisches 90PS-Modell oder ein Passat mit 115PS (und wahrscheinlich ist es sogar so...)



    Zitat

    Fakt ist: es muss eingetragen werden! Sonst kann es wirklich Schwierigkeiten geben.


    Das ist immer noch das Sicherste am Ganzen


    Ciao


    Andreas

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • Zitat

    ich wüsste jedenfalls, was ich zu tun hätte, wenn ein bescheuerter mit frisiertem mofa oder mini mich oder ein familienmitglied plattfährt oder eine körperbehinderung verursacht!


    Sollte Dir das passieren, was ich natürlich nicht hoffe, wirst Du von der Versicherung finanziell entschädigt. Was die mit ihrem Versicherungsnehmer macht (sprich Regreß) ist eine andere Sache.


    Du musst zwei Dinge unterscheiden. Zum einen die strafrechtliche...da hast Du recht: ohne Betriebserlaubnis gibt es mächtig Ärger. Die andere die Versicherungstechnische Seite. Hier ist der Geschädigte immer außen vor und erhält Schadenersatz. Ob jedoch im Innenverhältnis beim VN Regreß genommen wird, hängt immer vom Einzelfall ab und hier spielt Kausalität wieder eine Rolle.


    Zur Information: ich bin KFZ-Schadensachbearbeiter bei einer Versicherung und muss mir nichts schönreden oder schöndenken.

    cu monkeyzj


    Diskutiere nie mit einem Idioten denn: er zieht Dich runter auf sein Niveau und schlägt Dich dort mit Erfahrung.


  • hi!


    monkeyz bestätigt meine meinung und erfahrung: stell euch mal folgende situation vor - ich parke ein auto, bei dem z.b. motortuning nicht eingetragen ist, irgendwo und dieses wird angefahren. dann kann mir auch niemand obwohl die BE fehlt, mitschuld am unfall geben.


    also die versicherungen stellen sehr wohl einen kausalzusammenhang her, denn die versicherung holt sich nicht das geld vom unschuldigen, aber mit fehlender BE, sondern von demjenigen, der denn unfall verursacht hat.


    zivil und strafrechtlich wird sowieso nur auf die kausalität abgestellt.


    mfg

  • Inwiefern kann denn ein größerer nicht eingetragener Motor an einem Unfall schuld sein?


    Dass es im Grunde Steuerhinterziehung ist, ist klar. Aber warum das mit dem Motor für die Versicherung relevant ist weiß ich nicht. Wegen den Beiträgen? Ich rede jetzt nicht von 90 und mehr PS, sonder halt von unseren Standard 41/61 bzw. 63PS.

    "Saying that Java is nice because it works on every OS is like saying that anal sex is nice because it works on every gender."


    Wer ficken will muss freundlich sein!

  • hallo!


    die autos werden von den versicherungen ja nach ps zahl, unzahlhäufigkeit, zulassungszahlen und und bewertet - zwar fast schon undurchschaubar, aber sie können sie ihr risiko bestmöglich verteilen.


    kausal wäre ein stärkerer motor wenn du z.b. mit 180 nen unfall baust, obwohl du mit deinem 50 ps geschwür höchstens 160 fahren könntest...


    ciao

  • oder wenn du aus hoher geschwindigkeit nicht mehr rechtzeitig bremsen könntest, weil die bremse unterdimensioniert ist....

  • Alles klar, die Bremsen entsprechen den 61PS und 180 fährt mein Mini eh nicht :D


    Ne, wollte ich nur wissen.

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    Wer ficken will muss freundlich sein!

  • interessanter wird die geschichte wenn du mit nicht eingetragenen, aber verbessertem bremssystem (zangen, scheiben, ...) herumfährst. vielleicht gibts ja einen fall in dem zu gute bremsen einen unfall verursachen???


    in amerika könnts leicht passieren, dass du verklagt wirst, weil der hintermann nicht wissen konnte, dass du so gute bremsen hast:D


    ciao

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