Rückfahrleuchte Plicht?

  • Hallo,


    ich werde durch verschiedene Aussagen nicht schlauer. Mein Mini ist Bj. 86 hat, keinen Rückfahrscheinwerfer. Ist auch erst seit 87 Pflicht. Der letzte Dekra (Schein)Prüfer hat "die defekte RFL" (ist keine da:p) als schwerer Mangel notiert.:madgo: Als Dipl. Ing. sollt er es ja wissen.
    Es steht aber auch nicht gesondert in den Farhzeugpapieren... Wurde warscheinlich vergessen:confused: Beim Vorbesitzer war es TÜV technisch nie ein Problem, da Bj.86.
    Meine Frage ist nun, muss ich eine nun nachrüsten?

  • Ich muss mal daheim nachschauen da steht genau welcher § und ab wann Pflicht ist.


    Ich hab bei mir auch keine und keine NSL.
    Allerdings ist mein Auto Bj. 75

    Gruß Daniel :cool:

  • http://www.adac.de/infotestrat…chriften-pkw/default.aspx


    Ob das nun als schwerer Mangel gilt? Aber ich würde einfach mal nach dem entsprechenden Paragrafen suchen, ausdrucken und bei einem anderen Prüfer nachprüfen lassen.


    Grüße,
    Andreas


    Edit: ich verstehe die Liste vom ADAC so, daß Rückfahrscheinwerfer ab dem 1.1.86 ein Prüfzeichen (Bauartgenehmigung) haben müssen, wenn einer vorhanden ist. Pflicht für Rückfahrscheinwerfer war aber erst seit dem 1.1.87 (steht weiter unten nochmal).

    irgendwas ist ja immer...

  • Wenn diese Heckleuchte verbaut ist, muss auch der Rückfahrscheinwerfer funktionieren und ist nicht gedacht als fehlende Zusatzleuchte.;)


  • Die von dir sind eigentlich von einem älteren Mini. Baujahr 1986 sollte eigentlich die von Jazzman verlinkten haben.


    Aber ist doch egal. Wie gesagt, mit den Vorschriften bewaffnen und nachprüfen lassen.


    Grüße,
    Andreas

    irgendwas ist ja immer...

  • Ich hatte die auch schon demontiert gehabt, die sehen aus als währen die schon immer dran gewesen. Ist vieleicht der Grund des Sondermodels "The Chelsea"?
    Hab bis dato, im Netz noch keine orginal Foto Aufnahmen gesehen. Aber wie Jack union schon schrieb, "Die von dir sind eigentlich von einem älteren Mini. Baujahr 1986 sollte eigentlich die von Jazzman verlinkten haben." hab ich auch schon ne Weile gegrübelt was ich da überhaubt für ein Model fahre. Bis meine Frau den verblichenen Schriftzug über den hinteren Kotflügeln fand und das stimmte mit den Angaben in Schein übereinander.

  • Also laut STVZO braucht man ab EZ 1.1.87 Rückfahrscheinwerfer (§53d) und ab EZ 1.1.91 Nebelschlussleuchten (§52a)

    Gruß Daniel :cool:

  • Danke für den Link, auch innen sieht er ganz anders aus. Ich hab den Tacho in der Mitte? Ist mein Mini schon sooo verbastelt?
    Heist es nun ich muss die RFL nicht nach rüsten?

  • Im Prospekt vom Dee steht doch unter Austattung eindeutig drin:Rückfahrleuchte.
    Bau die originalen Rückleuchten wieder dran, oder fahr zu einem Prüfer, der keine Ahnung hat.

  • Laut STVZO brauchst du keine. Dürfen dann aber auch keine verbaut sein. Was lichttechnisch verbaut ist muss auch funktionieren. Ob es notwendig ist oder nciht.


    Da die Regelung erst ab 87 gilt brauchst du keine RFL.


    Ich kann dir den Schrieb auch schicken. Gib mir einfach per PN ne E-Mail Adresse.

    Gruß Daniel :cool:

  • ...ich würde mir schon aus Eigeninteresse einen Rückfahrscheinwerfer dranbauen - schon mal ohne im Dunkeln abends rüclwärts gefahren??

    Der kostet als separates Teil gerade mal ca. 8 eu - also nicht mal 2 Packungen Kippen...

    Das Kabel ist doch beim 86iger eh vorhanden, also kein Hexenwerk.

    My 2 Cents Uwe

    Mini Center Holicka
    65554 Limburg
    Schulstr. 19
    06433 / 947513 Uwe Holicka (Ersatzteile, Ersatzteilversand, Tuning Kits und Zubehör)
    info ät mini-center-holicka.de


  • Der kostet als separates Teil gerade mal ca. 8 eu - also nicht mal 2 Packungen Kippen...


    unionjack: da der also bei dem Baujahr nicht funktionieren muß, wenn er nicht vorhanden ist ;) sollte doch die Nachprüfung mit den vorhandenen Rückleuchten auch ohne Rückfahrscheinwerfer kein Problem sein.


    Verzichten möchte ich dennoch nicht drauf, allein schon wenn man in der Stadt mal rückwärts einparken will, und einem der Hintermann schon auf der Stoßstange steht...


    Lomo: Gibt's eigentlich was hübsches, kleines als Rückfahrscheinwerfer und Nebelschlußleuchte in gleichem Design, passend zum "Look" des Mini? Alles, was ich bisher als Nebel-/Rückfahrscheinwerfer "im Pärchen" gefunden hab war entweder teuer, häßlich oder beides zusammen. Oder ohne Prüfzeichen, was auch blöd ist.


    Grüße,
    Andreas

    irgendwas ist ja immer...

  • Ich fahre und parke seit über 7 Jahren ohne RFL. Auch bei Dunkelheit. Zur Not machen die Bremslichter auch hell - und auch der blödeste Autofahrer blickt irgendwann, dass man rückwärts fährt auch wenn kein extra Licht angegangen ist... :D


    Alles nicht so dramatisch...


    Gruß,
    Jan

  • Das steht alles im Stvzo:


    §52a Stvzo Abs 2:"kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei rückfahrscheinwerfern für weißes licht ausgerüstet sein." (also auch kein bremslicht).
    Abs 4:" rückfahrscheinwerfer dürfen nur bei eingelegtem rückwärtsgang leuchten können,wenn die einrichtung zum anlassen und stillsetzen des motors sich in der stellung befindet, in der der motor arbeiten kann." (heißt der rückwärtsgang und der zündschlüssel müssen an sein.)


    dazu kommt der für dich interessante §72 Stvzo Abs 2 kapitel §52a: ... tritt in kraft am 1.januar 1987 für die von diesem tage an erstmals in den verkehr kommenden kraftfahrzeuge.
    bei den vor dem 1.juli 1961 erstmals in den verkehr gekommenen fahrzeugen genügt es, wenn die rückfahrscheinwerfer nur bei eingeschaltetem rückwärtsgang leuchten können." ( also bei denen auch ohne zündschlüssel)
    weiter :"bei fahrzeugen, die in der zeit vom 1.juli 1961 bis zum 31.dezember 1986 erstmals in den verkehr gekommen sind, dürfen die rückfahrscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie weder bei vorwärtsfahrt noch nach abziehen des schalterschlüssels leuchten können." (heiß, die darf hier auch leuchten, wenn du den schaltstock reingedrückt hast, aber noch nicht rumgedreht und der schlüssel mindestens im schloß steckt, aber nich an sein muß.)


    as bedeutet:
    - ob rückfahrlicht überhaupt sein muß, hängt vom baujahr ab.
    - wann es an sein darf oder muß, hängt vom baujahr ab.
    - alle sachen, die es früher noch nicht gab, sind nur dann jetzt pflicht, wenn sie nicht in §72 stvzo ausdrücklich ausgeschlossen sind.
    - rückfahrlicht steht nie in den papieren, aber immer in der stvzo

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