• Tach zusammen!


    Habe momentan extremen Disput mit meinem Finanzamt! Folgende Situation:
    Ich habe einen 1975er Mini Van mit LKW-Zulassung angemeldet für 110DM Steuer per Anno. Nach zwei Monaten wollte das Finanzamt von mir wissen, ob es sich dabei baulich um einen LKW Handelt, oder um einen Umbau. Da das Fahrzeug Original ist, und auch als LKW gebaut worden ist, sah ich keine Probleme. Bei der Vorführung allerding, sagte man mir, damit der Wagen als LKW besteuert werden kann, müsse noch eine Trennwand eingebaut werden!!!
    Meine Frage ist also: Kennt sich jemand diesbezüglich mit der Rechtsprechung aus, oder weiß jemand ob es eine Trennwand für diesen Wage gab! bin für jeden Hinweis äußerst Dankbar!!!

  • wir haben ma l einen toyota landcruiser zum lkw um gemeldet und mußten ein/e Trennwand7gitter einbaun, ab dann gabs nie mehr probleme

  • In unserer Truppe (MINI-Boosters-Wetterau) fährt jemand als Zweitwagen einen Golf Diesel als LKW. Das Auto stammt von der Post und hat k e i n e Trennwand. Die hinteren Seiten scheibenausschnitte sind mit Blechen zugeschweißt. Kann natürlich sein, daß das die Alternative ist.
    Gruß HeiJo

  • Hallo Schlimmer,


    also eine Trennwand ist nicht unbedingt notwendig. Es ist aber eine sogenannte "Durchrutschsicherung" zwischen Laderaum und Fahrersitz vorgeschrieben. Alles liegt hierbei wieder im Ermessen des TÜV-Prüfers (machen Prüfern genügt hier auch der Einbau eines Hundegitters). Am besten man fragt hier bei verschiedenen Prüfstellen mal nach.


    Zum Finanzamt hier noch eine Info:
    Die Finanzbehörden sind nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung an die verkehrsrechtliche Einstufung bzw. an die Bezeichnung des Fahrzeugs in den Fahrzeugpapieren nicht gebunden (vgl. BFH-Urteil vom 30.09.1981, BStB1 1982 11 S. 82). Die Entscheidung, ob das Fahrzeug als Pkw nach dem Hubraum oder als Lkw nach dem zulässigen Gesamtgewicht zu versteuern ist, richtet sich nach der objektiven Beschaffenheit des Fahrzeugs (Bauart, Einrichtung, Erscheinungsbild). Ein nicht ausschließlich oder überwiegend zur Beförderung von Gütern konzipiertes Fahrzeug, bei dem die vorrangige Verwendbarkeit zur Beförderung von Gütern verneint werden muß, ist als Pkw zu versteuern. Die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs ist demgegenüber unbeachtlich.

    Gruß, Thomas Peteja


    Mini IG Oldenburg


    - 71er Mini 850 von 1981 bis 1983
    - 74er Innocenti Cooper Export B 39/7 von 1983 bis heute: OL-B 3974 H
    - 96er SPI von 2004 bis heute: OL-U 8879
    - 78er Clubman Estate von 2009 bis heute: OL-TP 88 H
    - 81er Puck von 2012 bis heute: OL-EP 81
    - 96er Rover Mini Cabriolet von 2014 bis heute: OL-TP 43
    - 80er Mini Leyland Californian Gal Body Moke von 2015 bis heute: OL-TE 88 H

  • TÜV und Finanzamt sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Ist die LKW-Zulassung erst mal eingetragen, hat der TÜV nichts mehr mit der Besteuerung zu tun.


    Daß die Finanzämter weitgehend unabhängig entscheiden dürfen ist richtig. Daraus resultieren schließlich große regionale Unterschiede.


    Generell ist es so, daß die Besteuerung nicht mehr automatisch nach der "LKW-Eintragung" erfolgt. So wurden nämlich z.B. auch Porsche 928 umgebaut um Steuern zu sparen. Daher wollen die Finanzämter nun hauptsächlich sehen, daß ein LKW auch zweckgebunden eingesetzt wird. D.h., es kommt nicht nur auf diese Trennwand an (die übrigens bei allen mir bekannten Finanzämtern verlangt wird), sondern auch auf die tatsächliche Benutzung. Wenn die Ladefläche keine Kratzer hat und die ganze Schüssel mit Effektlack versehen im Bestzustand dasteht, hat man schlechte Karten. Egal ob die sonstigen Auflagen erfüllt sind.


    Diese sonstigen Auflagen sehen normalerweise so aus:
    - Keine Fenster hinten
    - Gurtbefestigungen dauerhaft unbrauchbar machen (zuschweißen)
    - Die Trennwand vom Boden zur Decke (entweder geschweißt oder genietet ;)


    Das meiste ist aber Verhandlungssache. Das beste ist, man läßt sich genau erklären, wie ein Umbau auszusehen hat. Dann kann man überlegen, wie man´s am besten macht...

    Fips auf der Pirsch! 109.gif ACHTUNG: Gefährliches Halbwissen!


    RiP Fips 1974 - 2010...unvergessen



  • Tach zusammen!


    Vielen Dank für eure Anregungen. Der Disput mit meinem Finanzamt ist beigelegt, mein Mini Van ist und bleibt auch ohne Trennwand, fiskalisch ein LKW!
    Nachdem ich nun den rechtlichen Hintergrund ausgeleuchtet habe, hier nun die geltende Rechtsprechung:


    Zulassungstechnisch gibt es keine Vorschriften bezüglich Trennwand oder äußerlichem Erscheinungsbild.


    Fiskalisch gibt es Nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz, die vom Hersteller als PKW oder als Kombinationsfahrzeug konzipierten Fahrzeuge, und LKW's.(Sonder-KFZ ausgenommen) Rechtsvorschriften welches ZGG ein LKW min. haben muß gibt es nicht!
    Als Verhandlungsgrundlage habe ich das BFH-Urteil vom 1. August 2000 -VII R 26/99 mit Erfolg angewandt. Wer's braucht, kurze email genügt.


    Zum Ermessensspielraum der Finanämter gilt: jedes FA in der BRD ist an die geltende Rechtsprechung des BFH gebunden! Regionale Unterschiede mag es zwar geben, sind rechtlich aber nicht zulässig!


    Also bei Problemen in dieser Angelegenheit gilt, sehr gut vorbereiten, dem(r) Finanzbeamten(in) freundlich aber bestimmt gegenübertreten, und niemals seine Kompetenz in Frage stellen, so schwer das auch fallen mag!


    Weiterhin viel Spaß beim Tüfteln!

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